25.07.2014, 02:50:06
@ Vardia
Der Satz auf der benannten Seite lautet:
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Unionsbürger wurden durch Gemeinschaftsverordnungen abgeschafft und durch Meldebescheinigungen ("πιστοποιητικό εγγραφής") substituiert, welche die Griechische Polizei ausstellt.
Auf der weiterführenden Seite ist der letzte Fall relevant:
Andere berufslose (sprich in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehende) Personen haben einen Nachweis über ihre vollumfängliche Krankenversicherung und ausreichende Mittel (zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts) beizubringen, damit sie nicht das soziale Schutzsystem des EU-Gastlands belasten.
Die Forderung, den Kaufvertrag für das Haus vorzulegen, ist - linde formuliert - "Bullshit" (das neue Einwanderungsgesetz sieht dies tatsächlich vor, allerdings im speziellen Fall Staatsangehöriger "dritter" Länder, s. Warum die reichen Ausländer nicht nach Griechenland kommen), und von der Vorlage einer Geburtsurkunde ist ebenfalls nirgendwo die Rede. Für den Nachweis der Anschrift / Wohnadresse in Griechenland wiederum würde u. a. auch die Vorlage einer (möglichst aktuellen, sei es ggf. auch auf den Namen des Ehepartners lautenden) Rechnung eines "Versorgungsunternehmens" (Strom, Wasser, Festnetztelefon) völlig ausreichen.
Was allerdings stutzig macht: Da suggeriert wird, es existiere ein gekauftes / im Eigenbesitz befindliches Haus (?), wäre das Nächstliegende, der zuständigen polizeilichen Dienststelle nebst Pass / Ausweis einen Registerauszug des Finanzamts vorzulegen, der sämtliche üblicherweise in Griechenland für die Abwicklung alltäglicher Rechtsgeschäfte und Behördenvorgänge geforderten Angaben umfasst und die Geltung einer amtlichen / offiziellen Urkunde hat.
Ο νοών νοείτο ...
Der Satz auf der benannten Seite lautet:
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Unionsbürger wurden durch Gemeinschaftsverordnungen abgeschafft und durch Meldebescheinigungen ("πιστοποιητικό εγγραφής") substituiert, welche die Griechische Polizei ausstellt.
Auf der weiterführenden Seite ist der letzte Fall relevant:
Andere berufslose (sprich in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehende) Personen haben einen Nachweis über ihre vollumfängliche Krankenversicherung und ausreichende Mittel (zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts) beizubringen, damit sie nicht das soziale Schutzsystem des EU-Gastlands belasten.
Die Forderung, den Kaufvertrag für das Haus vorzulegen, ist - linde formuliert - "Bullshit" (das neue Einwanderungsgesetz sieht dies tatsächlich vor, allerdings im speziellen Fall Staatsangehöriger "dritter" Länder, s. Warum die reichen Ausländer nicht nach Griechenland kommen), und von der Vorlage einer Geburtsurkunde ist ebenfalls nirgendwo die Rede. Für den Nachweis der Anschrift / Wohnadresse in Griechenland wiederum würde u. a. auch die Vorlage einer (möglichst aktuellen, sei es ggf. auch auf den Namen des Ehepartners lautenden) Rechnung eines "Versorgungsunternehmens" (Strom, Wasser, Festnetztelefon) völlig ausreichen.
Was allerdings stutzig macht: Da suggeriert wird, es existiere ein gekauftes / im Eigenbesitz befindliches Haus (?), wäre das Nächstliegende, der zuständigen polizeilichen Dienststelle nebst Pass / Ausweis einen Registerauszug des Finanzamts vorzulegen, der sämtliche üblicherweise in Griechenland für die Abwicklung alltäglicher Rechtsgeschäfte und Behördenvorgänge geforderten Angaben umfasst und die Geltung einer amtlichen / offiziellen Urkunde hat.
Ο νοών νοείτο ...