23.07.2014, 17:03:56
2. Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (Erwerbstätigkeit, Rentner, Stu
denten)
a) Unionsbürger
Der Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet des gr
iechischen Staates für einen
Zeitraum von über 3 Monaten, wenn er
•
als Arbeitnehmer oder Selbständiger in Griechenland tätig ist oder
•
über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für s
ich und seine
Familienangehörigen verfügt und keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehme
n muss oder
•
sich zur Absolvierung einer Ausbildung in Griechenland befindet und sowohl über
umfassenden Krankenversicherungsschutz als auch ausreichende Existe
nzmittel verfügt.
Die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt dem Unionsbürger auch dann erhalten, we
nn er
•
wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend erwerbsunfähig wird oder
•
nach mehr als einjähriger Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird und s
ich beim
zuständigen Arbeitsamt arbeitslos meldet oder
•
eine Berufsausbildung beginnt. Diese muss mit der früheren Beschäftigung
in Zusammenhang
stehen, außer er ist unfreiwillig arbeitslos geworden.
--------------------------------------------------------
Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
Der Unionsbürger muss sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten noch vor Ablauf di
eser Zeit
persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes
anmelden und erhält sodann
eine Anmeldebescheinigung, die seinen Namen, seine Anschrift und den Zeitpunkt der Anm
eldung
ausweist. Kommt der Unionsbürger dieser Anmeldepflicht nicht nach, so kann ei
n Bußgeld verhängt
werden. Der Unionsbürger muss bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:
•
Wenn er als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig ist:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Arbeitsvertrag über das Beschäftigungsverhältnis bzw. einen Nac
hweis über seine
Selbständigkeit und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos
•
Wenn er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene finanzielle Mittel, die eine I
nanspruchnahme
von Sozialleistungen des griechischen Staates ausschließen und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos
•
Wenn er sich als Student in Griechenland aufhält:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine Bescheinigung über die Immatrikulation an der anerkannten Einricht
ung und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene Existenzmittel und
- Passfotos.
Link: http://www.griechenland.diplo.de/content...alt_EU.pdf
Ist eine Gelbe Karte ... eine tortur die zu bekommen...
Meine persoenliche Erfahrung: Nur die KFZ Zulassungsstelle und OAEE wollten die Aufenthaltsgenehmigung sehen. Finanzamt hat nie danach gefragt, auch nicht bei Beantragung der A.F.M...
denten)
a) Unionsbürger
Der Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet des gr
iechischen Staates für einen
Zeitraum von über 3 Monaten, wenn er
•
als Arbeitnehmer oder Selbständiger in Griechenland tätig ist oder
•
über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für s
ich und seine
Familienangehörigen verfügt und keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehme
n muss oder
•
sich zur Absolvierung einer Ausbildung in Griechenland befindet und sowohl über
umfassenden Krankenversicherungsschutz als auch ausreichende Existe
nzmittel verfügt.
Die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt dem Unionsbürger auch dann erhalten, we
nn er
•
wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend erwerbsunfähig wird oder
•
nach mehr als einjähriger Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird und s
ich beim
zuständigen Arbeitsamt arbeitslos meldet oder
•
eine Berufsausbildung beginnt. Diese muss mit der früheren Beschäftigung
in Zusammenhang
stehen, außer er ist unfreiwillig arbeitslos geworden.
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Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
Der Unionsbürger muss sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten noch vor Ablauf di
eser Zeit
persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes
anmelden und erhält sodann
eine Anmeldebescheinigung, die seinen Namen, seine Anschrift und den Zeitpunkt der Anm
eldung
ausweist. Kommt der Unionsbürger dieser Anmeldepflicht nicht nach, so kann ei
n Bußgeld verhängt
werden. Der Unionsbürger muss bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:
•
Wenn er als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig ist:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Arbeitsvertrag über das Beschäftigungsverhältnis bzw. einen Nac
hweis über seine
Selbständigkeit und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos
•
Wenn er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene finanzielle Mittel, die eine I
nanspruchnahme
von Sozialleistungen des griechischen Staates ausschließen und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos
•
Wenn er sich als Student in Griechenland aufhält:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine Bescheinigung über die Immatrikulation an der anerkannten Einricht
ung und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene Existenzmittel und
- Passfotos.
Link: http://www.griechenland.diplo.de/content...alt_EU.pdf
Ist eine Gelbe Karte ... eine tortur die zu bekommen...
Meine persoenliche Erfahrung: Nur die KFZ Zulassungsstelle und OAEE wollten die Aufenthaltsgenehmigung sehen. Finanzamt hat nie danach gefragt, auch nicht bei Beantragung der A.F.M...
„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“
Ein Zitat von Kurt Tucholsky
Ein Zitat von Kurt Tucholsky