Griechenland, Krise und Steuerklärung

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#19
(10.07.2014, 21:36:41)Petzy schrieb: PS: Der typische Fall ist eigentlich, dass man Steuern zahlt für Vermietungen, aus denen man aber keine Miete mehr einnimmt, weil der Mieter pleite ist.
Was die im Nachsatz angesprochenen Mietforderungen betrifft, besteht nach wie vor die Möglichkeit, diese an den Fiskus abzutreten: Vermieter in Griechenland treten Mietforderungen an Fiskus ab.

Nachdem zwischenzeitlich die Abschaffung dieser Möglichkeit zur Rede stand, sind gemäß dem derzeitigen Stand der Dinge die Voraussetzungen letztendlich sogar insofern gelockert worden, als die Abtretung (jeweils das Vorjahr betreffender Mietforderungen) inzwischen bis zum Ende des laufenden Fiskaljahrs möglich ist, also notfalls auch noch nach Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden kann.

Für den Gläubiger (Vermieter) sind die Forderungen danach endgültig futsch (die Abtretung kann nicht widerrufen werden), jedoch entgeht er so zumindest der Besteuerung niemals realisierter "Einkommen aus Immobilien", die sich wie bereits an anderer Stelle erläutert infolge der aktuellen Steuerbestimmungen und damit fallweise einhergehenden fiktiven Zwangsveranlagung durchaus in einer die Mietforderung um ein Vielfaches übersteigenden Steuerschuld nicht unterhalb eines vierstelligen Betrags niederschlagen kann. Der Schuldner (Mieter) ist allerdings nicht minder "gekniffen", da er es fortan mit dem Fiskus zu tun hat und für die gesamte abgetretene Forderung als "Steuerschuldner" in die Pflicht genommen werden wird.

Im übrigen beschränkt die Möglichkeit zur Abtretung finanzieller Forderungen an den Fiskus sich nicht nur auf Mietforderungen, sondern kann beispielsweise auch im Fall rechtskräftig ausgeklagter zivilrechtlicher Forderungen wahrgenommen werden. Der Gläubiger verzichtet damit zwar wie gesagt unwiderruflich auf jede Möglichkeit, seine Forderung eventuell irgendwann (sprich vor der Verjährung) doch noch zumindest teilweise oder gar vollumfänglich realisieren zu können, brockt jedoch auch dem Schuldner eine fatale "Suppe" ein, an der gegebenenfalls nicht nur letzterer bis an sein Lebensende, sondern vielleicht sogar auch noch seine Erben zu löffeln haben werden ... .

Last but not least: Nein, es erfolgt keine wie auch immer geartete "Verrechnung" an den Fiskus abgetretener Forderungen mit eigenen Verbindlichkeiten oder gar eine "(Rück-) Vergütung / Gutschrift" - ... wäre ja noch schöner :1007:
Zitieren
#19
(10.07.2014, 21:36:41)Petzy schrieb: PS: Der typische Fall ist eigentlich, dass man Steuern zahlt für Vermietungen, aus denen man aber keine Miete mehr einnimmt, weil der Mieter pleite ist.
Was die im Nachsatz angesprochenen Mietforderungen betrifft, besteht nach wie vor die Möglichkeit, diese an den Fiskus abzutreten: Vermieter in Griechenland treten Mietforderungen an Fiskus ab.

Nachdem zwischenzeitlich die Abschaffung dieser Möglichkeit zur Rede stand, sind gemäß dem derzeitigen Stand der Dinge die Voraussetzungen letztendlich sogar insofern gelockert worden, als die Abtretung (jeweils das Vorjahr betreffender Mietforderungen) inzwischen bis zum Ende des laufenden Fiskaljahrs möglich ist, also notfalls auch noch nach Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt werden kann.

Für den Gläubiger (Vermieter) sind die Forderungen danach endgültig futsch (die Abtretung kann nicht widerrufen werden), jedoch entgeht er so zumindest der Besteuerung niemals realisierter "Einkommen aus Immobilien", die sich wie bereits an anderer Stelle erläutert infolge der aktuellen Steuerbestimmungen und damit fallweise einhergehenden fiktiven Zwangsveranlagung durchaus in einer die Mietforderung um ein Vielfaches übersteigenden Steuerschuld nicht unterhalb eines vierstelligen Betrags niederschlagen kann. Der Schuldner (Mieter) ist allerdings nicht minder "gekniffen", da er es fortan mit dem Fiskus zu tun hat und für die gesamte abgetretene Forderung als "Steuerschuldner" in die Pflicht genommen werden wird.

Im übrigen beschränkt die Möglichkeit zur Abtretung finanzieller Forderungen an den Fiskus sich nicht nur auf Mietforderungen, sondern kann beispielsweise auch im Fall rechtskräftig ausgeklagter zivilrechtlicher Forderungen wahrgenommen werden. Der Gläubiger verzichtet damit zwar wie gesagt unwiderruflich auf jede Möglichkeit, seine Forderung eventuell irgendwann (sprich vor der Verjährung) doch noch zumindest teilweise oder gar vollumfänglich realisieren zu können, brockt jedoch auch dem Schuldner eine fatale "Suppe" ein, an der gegebenenfalls nicht nur letzterer bis an sein Lebensende, sondern vielleicht sogar auch noch seine Erben zu löffeln haben werden ... .

Last but not least: Nein, es erfolgt keine wie auch immer geartete "Verrechnung" an den Fiskus abgetretener Forderungen mit eigenen Verbindlichkeiten oder gar eine "(Rück-) Vergütung / Gutschrift" - ... wäre ja noch schöner :1007:
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Griechenland, Krise und Steuerklärung - von slex - 07.07.2014, 12:22:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste