Häusliche Krankenpflege, -hilfe für IKA-Versicherte

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#2
Bei einem Behinderungsgrad ab wenigstens 67% und einem jährlichen persönlichen Gesamteinkommen von nicht über 7.715 € oder Familien- / Haushaltseinkommen von nicht über 15.430 € (bzw. der jeweils geltenden niedrigsten Bemessungsgrenze für die Bewilligung der Solidaritätszulage für Rentner EKAS) und sofern nicht bereits von einem Versicherungsträger andere einschlägige Bar- / Sachleistungen bezogen werden, kann die Aufnahme in das "Programm häuslicher Rentnerbetreuung" (πρόγραμμα κατ’ οίκον φροντίδας συνταξιούχων) beantragt werden.
Träger ist die IKA-ETAM, das Programm richtet sich jedoch auch an Rentner anderer gesetzlicher (primärer) Versicherungsträger. Über weitere Einzelheiten sowie ggf. auch sonstige Möglichkeiten / (kommunale) Programme (z. B. Βοήθεια στο Σπίτι) informiert u. a. das lokale "Zentrum für Bürgerservice" (KEP).

http://www.ika.gr/gr/infopages/homecare/home.cfm
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#2
Bei einem Behinderungsgrad ab wenigstens 67% und einem jährlichen persönlichen Gesamteinkommen von nicht über 7.715 € oder Familien- / Haushaltseinkommen von nicht über 15.430 € (bzw. der jeweils geltenden niedrigsten Bemessungsgrenze für die Bewilligung der Solidaritätszulage für Rentner EKAS) und sofern nicht bereits von einem Versicherungsträger andere einschlägige Bar- / Sachleistungen bezogen werden, kann die Aufnahme in das "Programm häuslicher Rentnerbetreuung" (πρόγραμμα κατ’ οίκον φροντίδας συνταξιούχων) beantragt werden.
Träger ist die IKA-ETAM, das Programm richtet sich jedoch auch an Rentner anderer gesetzlicher (primärer) Versicherungsträger. Über weitere Einzelheiten sowie ggf. auch sonstige Möglichkeiten / (kommunale) Programme (z. B. Βοήθεια στο Σπίτι) informiert u. a. das lokale "Zentrum für Bürgerservice" (KEP).

http://www.ika.gr/gr/infopages/homecare/home.cfm
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