03.11.2013, 22:03:18
Das stimmt.
Also, Kaninchenställe unterliegen nicht der Besteuerung. Sind die Kaninchenställe aber in einem anderen Gebäude untergebracht, unterliegt dieses Gebäude der Besteuerung, weil es im weitesten Sinne, Mieter hat. Da Kaninchen keine Mietverträge unterschreiben können, ist der Halter oder besser der Nutzniesser der Rechtspartner und somit steuerpflichtig.
Also, Kaninchenställe unterliegen nicht der Besteuerung. Sind die Kaninchenställe aber in einem anderen Gebäude untergebracht, unterliegt dieses Gebäude der Besteuerung, weil es im weitesten Sinne, Mieter hat. Da Kaninchen keine Mietverträge unterschreiben können, ist der Halter oder besser der Nutzniesser der Rechtspartner und somit steuerpflichtig.