08.08.2013, 13:45:24
Der Urlaub ist zu Ende und nun bin ich wieder zu Hause.... Um es vorweg zu nehmen:
"Es gibt tatsächlich gut ausgebildete und mehrsprachige
Steuerberater in Griechenland !!"
Unsere Odyssee mit der Athener Steuerberaterin ist beendet. Als wir letztes Jahr unseren neuen St. Berater auf der Insel aufsuchten, hat dieser Schadensbegrenzung betrieben. Meine Aussage hier im Forum,
dass er doch wusste, dass wir aus Deutschland kommen, hat er sofort bearbeitet aber sie griff erst, wie Carsten das auch richtig beschrieb, erst für dieses Jahr! :blushing:
Meine ganzen Unterlagen u. a. das Formular E230 wollte er gar nicht haben, da unser Vertreter ein Rechtsanwalt ist und dies bestätigt hätte. (Jetzt hat es unser RA für die Akte, falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte:biggrin
Unsere Einkommensteuererklärung hätten wir bis zum 05.08 !! abgeben können.
Was sollte man beachten?
1. Das man "Katikos Exoterikou" ist
2. Divisen über eine griechische Bank einführt.
3. Sich von der Bank "EMVASMA" die Gelder die man aus Dt.
nach GR überwiesen hat (Vorsicht: Sender/Empfänger und
Einkommensteuerzahler müssen identisch sein) ausstellen
lässt. Einige Bankangestellte kennen das nicht, notfalls
Filialleiter dazu bitten !!
4. Einen fähigen Steuerberater der sich mit ausländischen
Recht auskennt ! aufsucht.
... Dann könnte es gut gehen :Super:
Unser Steuerberater hat uns auch gleich für das nächste Steuerjahr den Betrag genannt, den wir überweisen sollten.
Ja, dieses Jahr war es für Mama und mich wirklich erfreulich aber es kommen noch Zahlungen auf uns Hauseigentümer zu.
Harazi: Soll eine vorrübergehende Sondersteuer sein. Diese wurde
weiter verlängert und soll auch für das Jahr 2014 gelten. Diese
Steuer wird über den Strom eingenommen! Darum sind jetzt
alle hinter Eure Stromzähler-Nr. hinterher. In der Steuer-
Erklärung war auch eine eigene Spalte für die Zähler-Nr. und
welche Gebäude Strom haben oder nicht z. B.(Wohnraum ja,
Garage nein).
FAP : Steuer für unbewegliches Eigentum/Grundstück. Diese St.
soll rückwirkend auf die letzten drei Jahre gezahlt werden.
Für den Jahrgang 2010 gibt es einen Freibetrag von 400 Euro
die Jahrgänge 2011/2012 noch 200 Euro Freibetrag. Für
2013 ist noch nicht klar ob es noch einen Freibetrag gibt.
Spätestens im November 2013 sollen die Briefe verschickt sein
Das sind die Info´s die ich bis jetzt zusammengetragen habe.
Melly
"Es gibt tatsächlich gut ausgebildete und mehrsprachige
Steuerberater in Griechenland !!"
Unsere Odyssee mit der Athener Steuerberaterin ist beendet. Als wir letztes Jahr unseren neuen St. Berater auf der Insel aufsuchten, hat dieser Schadensbegrenzung betrieben. Meine Aussage hier im Forum,
dass er doch wusste, dass wir aus Deutschland kommen, hat er sofort bearbeitet aber sie griff erst, wie Carsten das auch richtig beschrieb, erst für dieses Jahr! :blushing:
Meine ganzen Unterlagen u. a. das Formular E230 wollte er gar nicht haben, da unser Vertreter ein Rechtsanwalt ist und dies bestätigt hätte. (Jetzt hat es unser RA für die Akte, falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte:biggrin
Unsere Einkommensteuererklärung hätten wir bis zum 05.08 !! abgeben können.
Was sollte man beachten?
1. Das man "Katikos Exoterikou" ist
2. Divisen über eine griechische Bank einführt.
3. Sich von der Bank "EMVASMA" die Gelder die man aus Dt.
nach GR überwiesen hat (Vorsicht: Sender/Empfänger und
Einkommensteuerzahler müssen identisch sein) ausstellen
lässt. Einige Bankangestellte kennen das nicht, notfalls
Filialleiter dazu bitten !!
4. Einen fähigen Steuerberater der sich mit ausländischen
Recht auskennt ! aufsucht.
... Dann könnte es gut gehen :Super:
Unser Steuerberater hat uns auch gleich für das nächste Steuerjahr den Betrag genannt, den wir überweisen sollten.
Ja, dieses Jahr war es für Mama und mich wirklich erfreulich aber es kommen noch Zahlungen auf uns Hauseigentümer zu.
Harazi: Soll eine vorrübergehende Sondersteuer sein. Diese wurde
weiter verlängert und soll auch für das Jahr 2014 gelten. Diese
Steuer wird über den Strom eingenommen! Darum sind jetzt
alle hinter Eure Stromzähler-Nr. hinterher. In der Steuer-
Erklärung war auch eine eigene Spalte für die Zähler-Nr. und
welche Gebäude Strom haben oder nicht z. B.(Wohnraum ja,
Garage nein).
FAP : Steuer für unbewegliches Eigentum/Grundstück. Diese St.
soll rückwirkend auf die letzten drei Jahre gezahlt werden.
Für den Jahrgang 2010 gibt es einen Freibetrag von 400 Euro
die Jahrgänge 2011/2012 noch 200 Euro Freibetrag. Für
2013 ist noch nicht klar ob es noch einen Freibetrag gibt.
Spätestens im November 2013 sollen die Briefe verschickt sein
Das sind die Info´s die ich bis jetzt zusammengetragen habe.
Melly