18.07.2013, 13:42:23
@Susi: Du hast schon recht, und so habe ich das auch gemeint. Es könnte aber in Ausnahmefällen sein, dass die in GR anfallende Steuer für das Einkommen höher wäre (ggf. weil eventuelle Freibeträge nicht greifen würden oder was weis ich was) und dann wäre die Differenz zu zahlen, aber auf Grund des Doppelbesteuerungabkommens ist das unwahrscheinlich.
Verheerend ist, wenn man es nicht einträgt, denn dann kommt es zur fiktiven Einkommensermittlung.
@Melly: Halt uns auf dem Laufenden, bin auch gespannt, was das FA in GR dazu sagt.
Verheerend ist, wenn man es nicht einträgt, denn dann kommt es zur fiktiven Einkommensermittlung.
@Melly: Halt uns auf dem Laufenden, bin auch gespannt, was das FA in GR dazu sagt.
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