08.05.2013, 06:03:09
@b.rater
"Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben."
Deswegen heisst die GRUNDsteuer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuergesetz
Wenn du es genauer wissen möchtest, hier.
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/index.html
In GR ist genau das geplant als Ersatz für die "Zwangsabgabe".
"Das Grundsteuergesetz ermächtigt in Deutschland die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben."
Deswegen heisst die GRUNDsteuer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuergesetz
Wenn du es genauer wissen möchtest, hier.
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/index.html
In GR ist genau das geplant als Ersatz für die "Zwangsabgabe".