1,25 Milliarden Kassenbons

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#6
(30.05.2011, 15:34:55)makedonas schrieb: In beiden Fällen hat der Steuerpflichtige dafür zu sorgen, dass die Quittungen lesbar sind (Stichwort: Thermopapier !!!). Sollte dies zum Zeitpunkt einer eventuellen Kontrolle nicht (mehr) der Fall sein, kommen die entsprechenden Sanktion für die Abgabe falscher bzw. inkorrekter Steuererklärungen zur Anwendung.

Naja, gutes Thermopapier ist 10 Jahre und mehr lesbar, nur eben das billige nicht.

Außerdem soll man ja eh eine Kopie machen.

In DE ist es ja fast das gleiche an Zeit, wo du aufbewahren mußt, da alle Bescheide unter Vorbehalt ergehen, was aber den Bürgern meist nicht so ganz klar ist, was das bedeutet.

Und Konsumentenkarte, warten wir mal ab.

Gruß

" Die Vertretung "
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#6
(30.05.2011, 15:34:55)makedonas schrieb: In beiden Fällen hat der Steuerpflichtige dafür zu sorgen, dass die Quittungen lesbar sind (Stichwort: Thermopapier !!!). Sollte dies zum Zeitpunkt einer eventuellen Kontrolle nicht (mehr) der Fall sein, kommen die entsprechenden Sanktion für die Abgabe falscher bzw. inkorrekter Steuererklärungen zur Anwendung.

Naja, gutes Thermopapier ist 10 Jahre und mehr lesbar, nur eben das billige nicht.

Außerdem soll man ja eh eine Kopie machen.

In DE ist es ja fast das gleiche an Zeit, wo du aufbewahren mußt, da alle Bescheide unter Vorbehalt ergehen, was aber den Bürgern meist nicht so ganz klar ist, was das bedeutet.

Und Konsumentenkarte, warten wir mal ab.

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1,25 Milliarden Kassenbons - von JoWu - 30.05.2011, 13:17:32

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