26.12.2012, 18:48:20
zante, wenn du nicht online sondern ueber ein EU-reisebuero o ae gebucht hast, hilft es auch ueber die eine rueckerstatung einzufordern, denn die sind, unabhaengig von und zusaetzlich zu der EU-regel 1177/2010, auch dafuer verantwortlich. den versuch ist es wert.
gruesse - heinz -
gruesse - heinz -