19.06.2012, 13:54:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.06.2012, 13:56:24 von twilite.)
Hab ich das richtig verstanden? Wenn auf einem Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist und es dumm läuft, dann kann es sein, dass von dritter Seite plötzlich Ansprüche in voller Höhe der Grundschuld geltend gemacht werden, unabhängig davon wie mein Verhältnis mit der Partei aussieht, auf die die Grundschuld ursprünglich eingetragen war und der Kredit eventuell schon voll abbezahlt war?
Dann wäre es ja ratsam, die Höhe der Grundschuld sukzessive zu verringern, während man seinen Kredit abzahlt. Dagegen werden aber wohl happige Gebühren sprechen.
Dann wäre es ja ratsam, die Höhe der Grundschuld sukzessive zu verringern, während man seinen Kredit abzahlt. Dagegen werden aber wohl happige Gebühren sprechen.