NEU-- 6 Monatsfrist umgehen --NEU

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#29
Da jeder hier im Forum mindestens zwei Meinungen zu diesem Thema zu haben scheint, versuche ich das Ganze mal zu systematisieren:
1. Wer dauerhaft in Griechenland lebt, sollte sein Auto dort auch anmelden. Das Auto gilt als Umzugsgut und kann entsprechend ohne Einfuhrgebühren angemeldet werden. Die Bürokratie wird man aber in jedem Fall meistern müssen.
2. Wer nur besagte 180 Tage in GR lebt und seinen steuerlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland, Österreich oder sonstwo hat, kann ein Auto bis zu 6 Monaten mit ausländischen Kennzeichen in GR fahren, muss es danach aber wieder ausführen oder in die Obhut des örtlichen Zolls geben, wo es die übrigen sechs Monate im Jahr "aufbewahrt" wird, was natürlich Geld kostet. Den Nachweis, dass das Fahrzeug nach sechs Monaten ausgeführt wurde, muss jeder selbst erbringen. Es reicht auch nicht, das Kfz mal soeben über die Grenze zu bringen, und dann wieder einzuführen, jedenfalls nicht offiziell. Das Fahrzeug sollte sich tatsächlich sechs Monate außerhalb GR befunden haben. Das Ganze kann man nachlesen u.a. auf der Website der griechischen Botschaft in Berlin.
Schönen Sonntag noch
Barbarundi
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#29
Da jeder hier im Forum mindestens zwei Meinungen zu diesem Thema zu haben scheint, versuche ich das Ganze mal zu systematisieren:
1. Wer dauerhaft in Griechenland lebt, sollte sein Auto dort auch anmelden. Das Auto gilt als Umzugsgut und kann entsprechend ohne Einfuhrgebühren angemeldet werden. Die Bürokratie wird man aber in jedem Fall meistern müssen.
2. Wer nur besagte 180 Tage in GR lebt und seinen steuerlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland, Österreich oder sonstwo hat, kann ein Auto bis zu 6 Monaten mit ausländischen Kennzeichen in GR fahren, muss es danach aber wieder ausführen oder in die Obhut des örtlichen Zolls geben, wo es die übrigen sechs Monate im Jahr "aufbewahrt" wird, was natürlich Geld kostet. Den Nachweis, dass das Fahrzeug nach sechs Monaten ausgeführt wurde, muss jeder selbst erbringen. Es reicht auch nicht, das Kfz mal soeben über die Grenze zu bringen, und dann wieder einzuführen, jedenfalls nicht offiziell. Das Fahrzeug sollte sich tatsächlich sechs Monate außerhalb GR befunden haben. Das Ganze kann man nachlesen u.a. auf der Website der griechischen Botschaft in Berlin.
Schönen Sonntag noch
Barbarundi
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NEU-- 6 Monatsfrist umgehen --NEU - von b.rater - 29.03.2012, 19:28:56

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