29.03.2012, 22:30:57
(29.03.2012, 19:54:18)Barbarundi schrieb: Hallo b.rater,
Das ist tatsächlich so. Du musst trotzdem nachweisen, dass sich das Kfz außer Landes (GR) befunden hat. Dazu kann man meines Wissens Strafzettel, Reparaturrechnungen etc. verwenden, alles, wo das Kennzeichen und das Datum vermerkt sind und natürlich der Ort außerhalb von GR. Die Nachweispflicht liegt immer bei Dir!!!!
Viele Grüße
Barbara
Dann greif mal 100 deutsche Urlauber ab und fordere von ihnen den Nachweis, dass das Auto sich noch keine 6 Monate in GR befindet und es werden wenigstens 70-80 Kfz-Besitzer keinen Nachweis dabei haben!
Welcher Urlauber hat denn auch Kenntnis davon, wenn er mit dem Auto nach GR fährt immer einen Nachweis dabei zu haben, wo sich das Auto in den letzten 6 Monaten befand. Denn nur über die Grenze fahren und ein Foto machen zählt nicht.