NEU-- 6 Monatsfrist umgehen --NEU

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#2
Hallo b.rater,
Das ist tatsächlich so. Du musst trotzdem nachweisen, dass sich das Kfz außer Landes (GR) befunden hat. Dazu kann man meines Wissens Strafzettel, Reparaturrechnungen etc. verwenden, alles, wo das Kennzeichen und das Datum vermerkt sind und natürlich der Ort außerhalb von GR. Die Nachweispflicht liegt immer bei Dir!!!!
Viele Grüße
Barbara
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#2
Hallo b.rater,
Das ist tatsächlich so. Du musst trotzdem nachweisen, dass sich das Kfz außer Landes (GR) befunden hat. Dazu kann man meines Wissens Strafzettel, Reparaturrechnungen etc. verwenden, alles, wo das Kennzeichen und das Datum vermerkt sind und natürlich der Ort außerhalb von GR. Die Nachweispflicht liegt immer bei Dir!!!!
Viele Grüße
Barbara
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NEU-- 6 Monatsfrist umgehen --NEU - von b.rater - 29.03.2012, 19:28:56

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