11.11.2003, 17:45:48
Darüber gab es immer wieder Fragen die teilweise auch nicht beantworten worden sind.
Ich habe mit einen Angestellten des Arbeitsamtes gesprochen und er sagte dass man im Ausland weiterhin Kindergeld kriegen könnte wenn:
a. Wohnsitz in D. weiterhin besteht
b. Steuerpflichtig in D. ist
oder
c. vom Arbeitgeber im Ausland geschickt worden ist.
Für den Einzelfall sollte man sich an der jeweiligen Familienkasse melden
Sonja
Ich habe mit einen Angestellten des Arbeitsamtes gesprochen und er sagte dass man im Ausland weiterhin Kindergeld kriegen könnte wenn:
a. Wohnsitz in D. weiterhin besteht
b. Steuerpflichtig in D. ist
oder
c. vom Arbeitgeber im Ausland geschickt worden ist.
Für den Einzelfall sollte man sich an der jeweiligen Familienkasse melden
Sonja