24.01.2012, 12:12:58
Zum Thema fiktive Einkommensteuer habe ich nun folgenden Text gefunden:
"Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge
unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die
auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits
im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete
Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein
Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich
zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in
Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen."
Dies bedeutet, dass Steuerausländer, die in Griechenland über kei reales Einkommen verfügen, von der fiktiven Einkommensteuerregelung ausgenommen sind. Die ganze Diskussion zu diesem Thema erübrigt sich damit
"Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge
unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die
auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits
im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete
Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein
Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich
zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in
Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen."
Dies bedeutet, dass Steuerausländer, die in Griechenland über kei reales Einkommen verfügen, von der fiktiven Einkommensteuerregelung ausgenommen sind. Die ganze Diskussion zu diesem Thema erübrigt sich damit