18.11.2011, 21:52:54
Mögliche neue Ausnahmen von der Immobiliensondersteuer
Nach den heftigen Reaktionen der Bevölkerung, der Kommunen, mehrerer Abgeordneter und der Gewerkschaften gegen die Immobiliensondersteuer, die über die Stromrechnungen eingezogen wird, denkt die Regierung nun offenbar darüber nach, bei krassen Fehlberechnungen Kulanz zu zeigen und den Strom nicht abschalten zu lassen. Außerdem will man möglicherweise den Kreis der Härtefälle ausweiten, die davon ausgenommen werden sollen. Bislang gab es lediglich für eingetragene Arbeitslose, körperlich Schwerbehinderte und Personen, die letztere versorgen müssen, den niedrigsten Satz von 50 Cent pro Quadratmeter. Nun sollen eventuell sehr alte Menschen, Kranke und Haushalte, die unter dem Existenzminimum leben, von der Steuer befreit werden bzw. nur den Niedrigsatz zahlen müssen.
Offenbar versucht das Finanzministerium einer Klagewelle zuvorzukommen, nachdem das Amtsgericht Kalamata am letzten Mittwoch die Unterbrechung der Stromversorgung durch eine einstweilige Verfügung in einem Fall untersagt hatte, wo die Steuer falsch berechnet worden war. Solche Fälle gehen mittlerweile aber in die Tausende. In Fällen krasser Fehlberechnungen mit entsprechend hohen Kosten soll daher vom Abschalten des Stroms abgesehen werden, heißt es aus dem Finanzministerium. An der bisherigen Praxis, wonach man den fälschlich erhobenen Betrag mit der zweiten Rate der Steuer, die mit der nächsten Stromrechnung kommt, verrechnen lassen kann, ändert sich aber nichts. Gezahlt werden müsse in jedem Fall, hieß es am Donnerstag.
Was das umstrittene Urteil des Amtsgerichts Kalamta anbelangt, ließ das Finanzministerium wissen, dass dieses rechtsunwirksam sei, da Zivilgerichte für fiskalische Fälle nicht zuständig seien. Der Rechtsbeirat des Staates habe sich bereits des Falles angenommen und werde das Urteil aufheben, hieß es. Der betreffende Bürger hatte sich geweigert, die Sondersteuer zu zahlen, da man ihm 2.235,60 Euro in Rechnung gestellt hatte, die weder dem Grundwert seiner Immobile noch der Fläche entsprachen. Er hatte zwar den Strom, die Kommunalabgaben und die Rundfunkgebühren entrichtet, war aber gegen die Immobiliensteuer vor Gericht gegangen. Einem vergleichbaren Fall vor dem Amtsgericht Thessaloniki, wo eine 90-Jährige eine einstweilige Verfügung auf Nichtunterbrechung der Stromversorgung beantragt hatte, weil sie außerstande sei die Steuer zu zahlen, gab das Gericht nicht statt. (GZak)
© Griechenland Zeitung
Nach den heftigen Reaktionen der Bevölkerung, der Kommunen, mehrerer Abgeordneter und der Gewerkschaften gegen die Immobiliensondersteuer, die über die Stromrechnungen eingezogen wird, denkt die Regierung nun offenbar darüber nach, bei krassen Fehlberechnungen Kulanz zu zeigen und den Strom nicht abschalten zu lassen. Außerdem will man möglicherweise den Kreis der Härtefälle ausweiten, die davon ausgenommen werden sollen. Bislang gab es lediglich für eingetragene Arbeitslose, körperlich Schwerbehinderte und Personen, die letztere versorgen müssen, den niedrigsten Satz von 50 Cent pro Quadratmeter. Nun sollen eventuell sehr alte Menschen, Kranke und Haushalte, die unter dem Existenzminimum leben, von der Steuer befreit werden bzw. nur den Niedrigsatz zahlen müssen.
Offenbar versucht das Finanzministerium einer Klagewelle zuvorzukommen, nachdem das Amtsgericht Kalamata am letzten Mittwoch die Unterbrechung der Stromversorgung durch eine einstweilige Verfügung in einem Fall untersagt hatte, wo die Steuer falsch berechnet worden war. Solche Fälle gehen mittlerweile aber in die Tausende. In Fällen krasser Fehlberechnungen mit entsprechend hohen Kosten soll daher vom Abschalten des Stroms abgesehen werden, heißt es aus dem Finanzministerium. An der bisherigen Praxis, wonach man den fälschlich erhobenen Betrag mit der zweiten Rate der Steuer, die mit der nächsten Stromrechnung kommt, verrechnen lassen kann, ändert sich aber nichts. Gezahlt werden müsse in jedem Fall, hieß es am Donnerstag.
Was das umstrittene Urteil des Amtsgerichts Kalamta anbelangt, ließ das Finanzministerium wissen, dass dieses rechtsunwirksam sei, da Zivilgerichte für fiskalische Fälle nicht zuständig seien. Der Rechtsbeirat des Staates habe sich bereits des Falles angenommen und werde das Urteil aufheben, hieß es. Der betreffende Bürger hatte sich geweigert, die Sondersteuer zu zahlen, da man ihm 2.235,60 Euro in Rechnung gestellt hatte, die weder dem Grundwert seiner Immobile noch der Fläche entsprachen. Er hatte zwar den Strom, die Kommunalabgaben und die Rundfunkgebühren entrichtet, war aber gegen die Immobiliensteuer vor Gericht gegangen. Einem vergleichbaren Fall vor dem Amtsgericht Thessaloniki, wo eine 90-Jährige eine einstweilige Verfügung auf Nichtunterbrechung der Stromversorgung beantragt hatte, weil sie außerstande sei die Steuer zu zahlen, gab das Gericht nicht statt. (GZak)
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