17.11.2011, 21:59:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2011, 15:57:06 von makedonas.)
Die einschlägigen Runderlasse des Finanzministeriums bzw. Finanzministers Benito sind unmissverständlich: erst zahlen, dann meckern ... und hoffen (nämlich bestenfalls auf eine Verrechnung mit zukünftigen Verbindlichkeiten).
In Kalamata hat die (zivile) Einzelrichterkammer des Landgerichts eine einstweilige Verfügung gegen die DEI erlassen und die Unterbrechung der Stromversorgung untersagt, weil ein Konsument die Stromrechnung beglichen hatte, jedoch objektiv nicht vermochte, die aufgrund einer derben Falschberechnung mit über 2.200 Euro veranschlagten Sondersteuer hinzublättern. Benito hat inzwischen bereits persönlich dafür gesorgt, dass der konkreten Richterin nun der Arsch abgeschnitten wird, und damit wohl auch gleichzeitig dem Obersten Verwaltungsgerichtshof unmissverständlich zu verstehen gegeben, wo es lang zu gehen hat (die ersten Verhandlungen vor dem StE stehen ab Anfang Dezember 2011 an).
Die Bürgermeister / Gemeinderäte der etlichen Gemeinden, die sich zum Schutz der Bürger auf die eine oder andere Weise "quer" legen, sollen ebenfalls Disziplinarverfahren angehängt bekommen. Zu Lasten der DEI und übrigen Stromlieferanten wiederum ist abgesehen von allen sonstigen eventuellen Sanktionen ein Strafgeld in Höhe von 20% der jeweiligen Sonderabgabe vorgesehen, wenn nicht strikt zu den einschlägigen Maßnahmen geschritten wird (Stromabschaltung, Weiterleitung an das Finanzamt).
Das "Schlupfloch" bei den öffentlichenn Hinterleguungsstellen wurde auf Betreiben des Finanzministeriums bzw. des von diesem alarmierten Rechtsausschusses auch schon lange gestopft: die Kassen dürfen nur noch den Gesamtbetrag der Stromrechnung (also inlusive der Immo-Steuer) akzeptieren. Wie auch immer anderweitig getätigte Abschlagzahlungen sind ebenfalls unzulässig - was in der Praxis bedeutet, dass nicht einmal (mehr) eine "Abzahlungsvereinbarung" mit der DEI / den Stromversogern möglich ist, weil letztere natürlich nicht berechtigt sind, Zahlungspläne für Steuerschulden zu vereinbaren.
Last but not least: DEI / Stromversoger dürfen nicht eigenmächtig (also auch nicht aufgrund beigebrachter Unterlagen) zu Korrekturen der Immobiliendaten oder / und - sei es noch so irrwitzig ausfallenden - Abgabe schreiten. Erste Anlaufstelle ist die Gemeindeverwaltung, um dort eventuelle unkorrekte Immobiliendaten berichtigen zu lassen, ansonsten geht es zum Finanzamt (siehe oben).
Das vorprogrammierte totale Chaos wäre natürlich vermeidbar gewesen, stattdessen wird nun "Nachbesserung" in Aussicht gestellt:
Παράθυρο για - εκ των υστέρων - διορθώσεις στο τέλος ακινήτων
In Kalamata hat die (zivile) Einzelrichterkammer des Landgerichts eine einstweilige Verfügung gegen die DEI erlassen und die Unterbrechung der Stromversorgung untersagt, weil ein Konsument die Stromrechnung beglichen hatte, jedoch objektiv nicht vermochte, die aufgrund einer derben Falschberechnung mit über 2.200 Euro veranschlagten Sondersteuer hinzublättern. Benito hat inzwischen bereits persönlich dafür gesorgt, dass der konkreten Richterin nun der Arsch abgeschnitten wird, und damit wohl auch gleichzeitig dem Obersten Verwaltungsgerichtshof unmissverständlich zu verstehen gegeben, wo es lang zu gehen hat (die ersten Verhandlungen vor dem StE stehen ab Anfang Dezember 2011 an).
Die Bürgermeister / Gemeinderäte der etlichen Gemeinden, die sich zum Schutz der Bürger auf die eine oder andere Weise "quer" legen, sollen ebenfalls Disziplinarverfahren angehängt bekommen. Zu Lasten der DEI und übrigen Stromlieferanten wiederum ist abgesehen von allen sonstigen eventuellen Sanktionen ein Strafgeld in Höhe von 20% der jeweiligen Sonderabgabe vorgesehen, wenn nicht strikt zu den einschlägigen Maßnahmen geschritten wird (Stromabschaltung, Weiterleitung an das Finanzamt).
Das "Schlupfloch" bei den öffentlichenn Hinterleguungsstellen wurde auf Betreiben des Finanzministeriums bzw. des von diesem alarmierten Rechtsausschusses auch schon lange gestopft: die Kassen dürfen nur noch den Gesamtbetrag der Stromrechnung (also inlusive der Immo-Steuer) akzeptieren. Wie auch immer anderweitig getätigte Abschlagzahlungen sind ebenfalls unzulässig - was in der Praxis bedeutet, dass nicht einmal (mehr) eine "Abzahlungsvereinbarung" mit der DEI / den Stromversogern möglich ist, weil letztere natürlich nicht berechtigt sind, Zahlungspläne für Steuerschulden zu vereinbaren.
Last but not least: DEI / Stromversoger dürfen nicht eigenmächtig (also auch nicht aufgrund beigebrachter Unterlagen) zu Korrekturen der Immobiliendaten oder / und - sei es noch so irrwitzig ausfallenden - Abgabe schreiten. Erste Anlaufstelle ist die Gemeindeverwaltung, um dort eventuelle unkorrekte Immobiliendaten berichtigen zu lassen, ansonsten geht es zum Finanzamt (siehe oben).
Das vorprogrammierte totale Chaos wäre natürlich vermeidbar gewesen, stattdessen wird nun "Nachbesserung" in Aussicht gestellt:
Παράθυρο για - εκ των υστέρων - διορθώσεις στο τέλος ακινήτων