21.10.2011, 18:41:26
(bei rentnern der KVdR )
E 121 braucht man nur, um sachleistungen im aufenthaltsland zu erhalten.
bei geldleistungen wird so abgerechnet wie beschrieben.
kato
E 121 braucht man nur, um sachleistungen im aufenthaltsland zu erhalten.
bei geldleistungen wird so abgerechnet wie beschrieben.
kato