Krankenversicherung

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#3
@carlfoggy
Da Du weiterhin Arbeitnehmer bist und in der gesetzlichen KV (?) bist,wirst Du ja die europäische Gesundsheitskarte haben.Somit bist Du auch in GR über die IKA versichert die dann mit der deutschen KV abrechnet.
Einen kleinen Haken aber gibt es : Normalerweise gilt diese Karte nur für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten in einem ausländischen (EU) Land,also 3 Monate in GR dann 3Monate in IT usw.
Allerdings kann ja kaum jemand nachweisen wie lange Du schon in GR bist,ausser Du gehst zu oft zu einer Behandlung.
Zitieren
#3
@carlfoggy
Da Du weiterhin Arbeitnehmer bist und in der gesetzlichen KV (?) bist,wirst Du ja die europäische Gesundsheitskarte haben.Somit bist Du auch in GR über die IKA versichert die dann mit der deutschen KV abrechnet.
Einen kleinen Haken aber gibt es : Normalerweise gilt diese Karte nur für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten in einem ausländischen (EU) Land,also 3 Monate in GR dann 3Monate in IT usw.
Allerdings kann ja kaum jemand nachweisen wie lange Du schon in GR bist,ausser Du gehst zu oft zu einer Behandlung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung - von Carlfoggy - 19.10.2011, 16:15:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste