07.10.2011, 15:49:10
(07.10.2011, 07:05:34)nomas schrieb: weil er die versicherungsleistungen nicht dafür erhält, daß er in D lebt, sondern dafür, daß er in deutsche KV-en eingezahlt hat.
@nomas
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? Man bekommt als Rentner nicht Leistungen aus der deutschen KV, weil man da mal eingezahlt hat. Man bekommt Leistungen aus deutschen KV's, wenn man als Rentner dort seine Beiträge bezahlt. Denn auch als Rentner mußt Du KV-Beiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen. Und das geht sogar ganz legal, indem man sich bei seiner deutschen KV z. B. nach Griechenland abmeldet. Die nimmt dann Kontakt mit der zuständigen IKA auf und dort bekommt man dann sein IKA-Buch. Damit geht man ganz normal zum Arzt und muß auch nicht in Vorleistung treten. Das alles hat den Vorteil, dass man mit seiner deutschen Versicherungskarte, die einem die deutsche KV sogar an die griechische Adresse schickt, auch in D ganz normal zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen kann. Und man muß das nicht einmal vorher beantragen. Und es hat noch einen großen Vorteil, nämlich das einem die deutsche KV nicht plötzlich die Leistungen verweigert, weil man in's Ausland verzogen ist, ohne seiner Mitteilungspflicht nachzukommen.
Gruß
Jürgen
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Walter Kempowski