Pfändung

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#4
Mit Artikel 4 des November 2008 ratifizierten Ν. 3714/2008 (FEK 231A/07-11-2008) wurde die Pfändungsgrenze von 600 € auf 1.000 € angehoben. Monatliche Einkünfte ab 1.000 € können zu 25% gepfändet werden, wobei jedoch der verbleibende (Rest-) Betrag nicht unter 1.000 € betragen bedarf. Besteht das Einkommen aus periodischen (nicht monatlich eingehenden) Einkünften, ist auf Monatsbasis zu mitteln.
(Ohne Gewähr - und erst recht keine Rechtsberatung!)
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#4
Mit Artikel 4 des November 2008 ratifizierten Ν. 3714/2008 (FEK 231A/07-11-2008) wurde die Pfändungsgrenze von 600 € auf 1.000 € angehoben. Monatliche Einkünfte ab 1.000 € können zu 25% gepfändet werden, wobei jedoch der verbleibende (Rest-) Betrag nicht unter 1.000 € betragen bedarf. Besteht das Einkommen aus periodischen (nicht monatlich eingehenden) Einkünften, ist auf Monatsbasis zu mitteln.
(Ohne Gewähr - und erst recht keine Rechtsberatung!)
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Pfändung - von JoWu - 04.10.2011, 20:32:11

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