'Anleitung' zur Erlangung einer Europäischen Krankenversicherungskarte

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#16
@ kobold
Nun ich muss gestehen dass ich nicht genau weiss wie das jetzt in D läuft,aber ich nehme an, da es europäisches Recht ist,müsste es genauso sein wie bei mir.
Ich habe die letzten 30 Jahre in F gelebt und gearbeitet. Somit war und ist für mich die franz.Rentenkasse (die sich auch noch meine Beitragszeiten in D geholt hat)zuständig.
Von meiner Rente in F bezahle ich weiterhin Sozialabgaben und auch eine Art Soli.
Nach meinem Umzug nach GR habe ich von der Rentenkasse in F den Vordruck E 121 bekommen(2 exemplare-eine für Ika (muss von Ika ausgefüllt und gestempelt und wieder nach F zurückgeschickt werden,wurde natürlich vergessen) Ika gab mir mein Buch,alles o.k.
Das war im Juni 2010.
Als ich dann auch die Europa Karte verlangte sagte Ika dass sie dafür nicht mehr zuständig seien sondern F.
Und nun die Überraschung:die Behörden in F sind auch nicht besser als in GR,denn man verweigerte mir die Karte in F.
Erst als ich denen die neue,eropäischen Richtlinien mitteilte ,sagte man mir mit ich solle doch nachweisen,dass ich überhaupt meine Beiträge entrichte.Also Bescheinigung der RV in F geholt und an die Krankenkasse in F geschickt (obwohl die das Geld von der RV schon hatten)
Dann aber alles paletti.Ich bekam eine neue Versicherungskarte von der Krankenkasse (die alte musste ich beim Umzug abgeben)die ohne Laufzeitbegrenzung und nur in F gültig ist.
Die Europa Karte (nicht gültig in F und GR) kam eine Woche später und ist gültig für ein Jahr (war aber schon immer so)
Somit wundert es mich das Deine für 4 Jahre ausgestellt ist,aber nun umsobesser.
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#16
@ kobold
Nun ich muss gestehen dass ich nicht genau weiss wie das jetzt in D läuft,aber ich nehme an, da es europäisches Recht ist,müsste es genauso sein wie bei mir.
Ich habe die letzten 30 Jahre in F gelebt und gearbeitet. Somit war und ist für mich die franz.Rentenkasse (die sich auch noch meine Beitragszeiten in D geholt hat)zuständig.
Von meiner Rente in F bezahle ich weiterhin Sozialabgaben und auch eine Art Soli.
Nach meinem Umzug nach GR habe ich von der Rentenkasse in F den Vordruck E 121 bekommen(2 exemplare-eine für Ika (muss von Ika ausgefüllt und gestempelt und wieder nach F zurückgeschickt werden,wurde natürlich vergessen) Ika gab mir mein Buch,alles o.k.
Das war im Juni 2010.
Als ich dann auch die Europa Karte verlangte sagte Ika dass sie dafür nicht mehr zuständig seien sondern F.
Und nun die Überraschung:die Behörden in F sind auch nicht besser als in GR,denn man verweigerte mir die Karte in F.
Erst als ich denen die neue,eropäischen Richtlinien mitteilte ,sagte man mir mit ich solle doch nachweisen,dass ich überhaupt meine Beiträge entrichte.Also Bescheinigung der RV in F geholt und an die Krankenkasse in F geschickt (obwohl die das Geld von der RV schon hatten)
Dann aber alles paletti.Ich bekam eine neue Versicherungskarte von der Krankenkasse (die alte musste ich beim Umzug abgeben)die ohne Laufzeitbegrenzung und nur in F gültig ist.
Die Europa Karte (nicht gültig in F und GR) kam eine Woche später und ist gültig für ein Jahr (war aber schon immer so)
Somit wundert es mich das Deine für 4 Jahre ausgestellt ist,aber nun umsobesser.
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