15.09.2011, 15:34:29
Bei den Europäischen Karten hat sich aber auch etwas geändert
Nach der europäischen Richtlinie 883/2004 und 987/2009 effektiv vom 1.5.2010 bleibt der Versicherte weiterhin dort versichert wo er zuletzt Beiträge gezahlt hat.
Das bedeutet
,wenn jemand seine Rente aus D bezieht und dort dann auch weiterhin die Beiträge an die AOK abführt,bei einer Umsiedlung in ein anderes EU Land weiterhin Mitglied der jeweiligen AOK bleibt.
Das Mitglied bekommt dann auf Anfrage bei der AOK ein Formular E ??.(122 ?)
Damit meldet er sich dann z,B. in GR bei der IKA an und bekommt sein Buch (muss jedes Jahr im Februar wieder abgestempelt werden)
Die Europakarte aber muss in D bei der AOK oder der RV beantragt werden ,ist 1 Jahr gültig und in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig: Ausser in D und in GR.
Für D bekommt bekommt Ihr Eure normale Mitgliedskarte und in GR das IKA Buch.
Wie gesagt gilt nur für Rentner nicht für normale Arbeitnehmer.
Nach der europäischen Richtlinie 883/2004 und 987/2009 effektiv vom 1.5.2010 bleibt der Versicherte weiterhin dort versichert wo er zuletzt Beiträge gezahlt hat.
Das bedeutet
,wenn jemand seine Rente aus D bezieht und dort dann auch weiterhin die Beiträge an die AOK abführt,bei einer Umsiedlung in ein anderes EU Land weiterhin Mitglied der jeweiligen AOK bleibt.
Das Mitglied bekommt dann auf Anfrage bei der AOK ein Formular E ??.(122 ?)
Damit meldet er sich dann z,B. in GR bei der IKA an und bekommt sein Buch (muss jedes Jahr im Februar wieder abgestempelt werden)
Die Europakarte aber muss in D bei der AOK oder der RV beantragt werden ,ist 1 Jahr gültig und in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig: Ausser in D und in GR.
Für D bekommt bekommt Ihr Eure normale Mitgliedskarte und in GR das IKA Buch.
Wie gesagt gilt nur für Rentner nicht für normale Arbeitnehmer.