12.09.2011, 15:26:41
@ Makedonas: Und genau da wo es interessant wird, wirst du undeutlich:
Aber jetzt hast du das ja klargestellt.
Zitat:Obwohl die Sonderabgabe grundsätzlich zu Lasten des Eigentümers geht, ist erst einmal die Person in die Pflicht genommen, auf deren Namen die Stromrechnung lautet - also ggf. der Mieter, der dann zusehen muss, wie er mit dem Vermieter zurechtkommt.
Aber jetzt hast du das ja klargestellt.
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