12.09.2011, 14:58:28
(12.09.2011, 14:22:49)Carsten schrieb: Weis von Euch jemand wie das bei vermieteten Immobilien aussieht? Zahlt der Mieter dann die Steuer mit der Stromrechnung, oder muss das der Vermieter zahlen bzw. dem Mieter zurückerstatten?Steht doch explizit in meinem Post :tongue:
(12.09.2011, 14:35:25)b.rater schrieb: In Deutschland ist es die Grundsteuer und die darf auf die Miete umgelegt werden.Das hat nichts mit der "Grundsteuer" zu tun, deswegen lautet es ja auch "außerordentliche Abgabe" (έκτακτη εισφορά) - und die geht definitiv und ausschließlich auf die Kappe des Eigentümers.
Es wird dann hier leider nicht anders sein denke ich!