16.08.2011, 12:28:44
@b.rater
Natürlich beglaubigt - die Übersetzerin ist eine amtlich zugelassene und da waren die Stempel sofort drauf. Alles andere macht ja auch keinen Sinn - wie soll jemand die Korrektheit der Übersetzung beglaubigen, wenn er gar nicht weiß, was da drin steht.
Natürlich beglaubigt - die Übersetzerin ist eine amtlich zugelassene und da waren die Stempel sofort drauf. Alles andere macht ja auch keinen Sinn - wie soll jemand die Korrektheit der Übersetzung beglaubigen, wenn er gar nicht weiß, was da drin steht.
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski