Neue Immobiliensteuer?

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#66
(01.08.2011, 12:37:51)SusiV schrieb: Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das ist mit dem Abbruchreifen Haus ist mir neu, wir hatten auch mal so etwas, das haben wir neu fest setzen lassen, es kam dann nur der Grundstückswert zum tragen.

Bei euch ist sicher das Haus noch voll eingetragen ?

Betreffs Grundstück, war das der reguläre Preis oder ein Schnäppchen ? Bei einem Schnäppchen hatten wir das auch schon, da uns der Anbieter einen Freundschaftspreis gemacht hat, da er wußte, es kommt in gute Hände.

Aber der normale Preis der umliegenden Grundstücke war viel höher.

Ist halt immer ein Einzelfall, aber euer Haus könnt ihr, sofern ihr dafür etwas zahlt ( gehe mal davon aus, du sprichst von einer Zahlung in Verbindung mit Erbschaft oder Schenkung / Übertragung ) neu fest setzen lassen.

Aber, wie gesagt, immer der Einzelfall zählt.

Deshalb kann man ja auch nicht pauschal zu der Frage der Einkommensteuer was sagen, wenn man nicht alle Fakten / Zahlen kennt.

Gruß

" Die Vertretung "

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#66
(01.08.2011, 12:37:51)SusiV schrieb: Hallo Vertretung,

wir haben z.B. ein altes Häuschen, das ehemalige Elternhaus meines Mannes, welches bald in sich zusammenstürzen wird. Wir nutzen es nicht und haben momentan auch nicht das Geld und die Lust etwas in dieses Haus zu investieren. Dieses Haus z.B. hat beim Finanzamt einen höheren Wert(Einheitswert), als den, den wir erzielen würden(Verkehrswert), wenn wir es denn verkaufen wollten.

Noch ein Beispiel. Als wir vor vielen Jahren das Grundstück für unser Haus erwarben, war dabei ebenfalls der Einheitswert höher, als das von uns gezahlte und wir mussten die Steuern auf den Einheitswert errichten und nicht auf den niedrigeren Verkehrswert.

Somit ist das nicht immer so, wie Du es beschrieben hast.

Liebe Grüße

Susi

Hallo, das ist mit dem Abbruchreifen Haus ist mir neu, wir hatten auch mal so etwas, das haben wir neu fest setzen lassen, es kam dann nur der Grundstückswert zum tragen.

Bei euch ist sicher das Haus noch voll eingetragen ?

Betreffs Grundstück, war das der reguläre Preis oder ein Schnäppchen ? Bei einem Schnäppchen hatten wir das auch schon, da uns der Anbieter einen Freundschaftspreis gemacht hat, da er wußte, es kommt in gute Hände.

Aber der normale Preis der umliegenden Grundstücke war viel höher.

Ist halt immer ein Einzelfall, aber euer Haus könnt ihr, sofern ihr dafür etwas zahlt ( gehe mal davon aus, du sprichst von einer Zahlung in Verbindung mit Erbschaft oder Schenkung / Übertragung ) neu fest setzen lassen.

Aber, wie gesagt, immer der Einzelfall zählt.

Deshalb kann man ja auch nicht pauschal zu der Frage der Einkommensteuer was sagen, wenn man nicht alle Fakten / Zahlen kennt.

Gruß

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Neue Immobiliensteuer? - von b.rater - 20.06.2011, 10:29:24

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