30.07.2011, 16:20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2011, 16:23:50 von Martina.)
@Lothar: in GR hat man ja keinen Wohnsitz "gemeldet" in dem Sinne, allerdings besitze ich die Aufenthaltsgenehmigung (Adeia Diamonis) und mein Kind geht hier zur Schule... ob man das irgendwie anführen kann ;-)
Es ist wie gesagt nur so eine Idee, für die ich recherchiere. Evtl. würde ich mein Auto auch hier verkaufen und in D eins neu kaufen. Oder wie gesagt die Idee mit der Spedition weiter verfolgen.
Ich habe im Netz u.a. das hier gefunden:
"Nach den $$ 18, 19 ff StVZO und den entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung begeht derjenige ein Vergehen, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fährt, obwohl er hier einen festen Wohnsitz hat. Zu einer Ordnungswidrigkeit statt eines Vergehens kommt es, wenn die Fahrt nur 1 Tag dauert.
Auf den Wohnsitz kommt es nach der deutschen Rechtssprechung an. Egal ob Deutscher oder Grieche. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in D haben, dürften Sie kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen führen. Nach der dt. Rechtsprechung gibt es hier auch "kurioses": Muss eine ín D. wohnende Person einen Mietwagen im Ausland leihen, weil sein eigener defekt ist, würde er theoretisch ein Vergehen nach § 370 AO begehen. Nur: das ist immer Verhandlungssache mit dem kontrollierenden Beamten."
Ich ziehe von Paros (Kykladen) nach Oldenburg (Niedersachsen)...
LG
Es ist wie gesagt nur so eine Idee, für die ich recherchiere. Evtl. würde ich mein Auto auch hier verkaufen und in D eins neu kaufen. Oder wie gesagt die Idee mit der Spedition weiter verfolgen.
Ich habe im Netz u.a. das hier gefunden:
"Nach den $$ 18, 19 ff StVZO und den entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung begeht derjenige ein Vergehen, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fährt, obwohl er hier einen festen Wohnsitz hat. Zu einer Ordnungswidrigkeit statt eines Vergehens kommt es, wenn die Fahrt nur 1 Tag dauert.
Auf den Wohnsitz kommt es nach der deutschen Rechtssprechung an. Egal ob Deutscher oder Grieche. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in D haben, dürften Sie kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen führen. Nach der dt. Rechtsprechung gibt es hier auch "kurioses": Muss eine ín D. wohnende Person einen Mietwagen im Ausland leihen, weil sein eigener defekt ist, würde er theoretisch ein Vergehen nach § 370 AO begehen. Nur: das ist immer Verhandlungssache mit dem kontrollierenden Beamten."
Ich ziehe von Paros (Kykladen) nach Oldenburg (Niedersachsen)...
LG
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
(Paul Harvey)