30.07.2011, 14:50:25
(30.07.2011, 14:30:36)nomas schrieb:(30.07.2011, 11:30:22)Paschalitza schrieb: Wenn ich in GR Steuern zahlen soll auf ein, meist " fiktives " Einkommen, warum habe ich dann nicht den gleichen Freibetrag wie der, der richtiges Einkommen hat, sprich dauerhaft in GR lebt?
Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Und für diesen Grundsatz hat die EU doch schon Berge versetzt.
naja, zum thema "grundsätze" sage ich mal lieber nichts.
und ich stecke - zum glück - auch nicht im kopf eines steuergesetzgebenden parlamentariers, aber die bei fehlenden nachweisen fiktiven/voreingestellten einkünfte von 3000 € lassen sich grundsatz-konform auch als pauschal bereits um alle möglichen freibeträge verringerte hypothetische einkünfte interpretieren.
oder kurz & knapp: ein mauschler kann keine transparenz erwarten.
Hallo, bei 3000 Euro könnte man das so stehen lassen, soweit ich aber weiß, wird nach Besitzumfang geschätzt.
Zumindest ein Bekannter wurde auf 12`000 Euro geschätzt, somit ein normales, sogar hohes GR Gehalt.
Bei solchen Summen sollten ihm die gleichen Rechte zustehen, wie einem Inländer.
Die gleichen Grundrechte hat er ja, nur nicht Steuerrechte ( was ich meine, sich widerspricht ).
Er hat aber nun eine richtige Erklärung gemacht, da er gar nicht wußte, weil Jahrelang nicht benötigt, das er für 2010 eine abgeben muß.
Naja, nun zahlt er zwar gar nichts, aber erst ein Aufregung.
Man kann es ja umgehen, indem man seine Einkünfte in die Erklärung einträgt, zumindest war das bei uns so = Steuer 0,00 €.
Gruß
" Die Vertretung "