30.07.2011, 14:30:36
(30.07.2011, 11:30:22)Paschalitza schrieb: Wenn ich in GR Steuern zahlen soll auf ein, meist " fiktives " Einkommen, warum habe ich dann nicht den gleichen Freibetrag wie der, der richtiges Einkommen hat, sprich dauerhaft in GR lebt?
Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Und für diesen Grundsatz hat die EU doch schon Berge versetzt.
naja, zum thema "grundsätze" sage ich mal lieber nichts.
und ich stecke - zum glück - auch nicht im kopf eines steuergesetzgebenden parlamentariers, aber die bei fehlenden nachweisen fiktiven/voreingestellten einkünfte von 3000 € lassen sich grundsatz-konform auch als pauschal bereits um alle möglichen freibeträge verringerte hypothetische einkünfte interpretieren.
macht m.e. auch sinn. denn jemand, der - aus welchen gründen auch immer - dem staat nicht sagen will, was er für einkünfte hat, obwohl er offensichtlich ausgaben tätigt, der will die details seiner finanzen der steuerlichen erörterung entziehen und sollte es nur als folgerichtig empfinden, wenn dann auch steuerliche details wie diese freibeträge der steuerlichen erörterung entzogen werden.
oder kurz & knapp: ein mauschler kann keine transparenz erwarten.