Versteuerung Mieteinnahmen

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#2
Worauf zielt denn diese Frage nun schon wieder ab bzw. was ist da nicht klar?

Wird die (Zweit-) Wohnung nicht selbst genutzt, wird sie auch nicht (mehr) unter Tafel 5 Tabelle 1. Felder 207 - 223 aufgeführt.
Stattdessen sind auf dem Formular E2 die entsprechenden Daten (Steuer-ID des Mieters, Angaben zur Wohnung, Miete) anzugeben und die gesamten - entweder realen oder sachwertorient ermittelten - Mieteinnahmen auf dem Formular E1 in Tafel 4 Sektion E in den Feldern 103 / 104 einzutragen.

Willst Du dagegen "mogeln", musst Du das schon selbst auslitern und natürlich auch verantworten.
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#2
Worauf zielt denn diese Frage nun schon wieder ab bzw. was ist da nicht klar?

Wird die (Zweit-) Wohnung nicht selbst genutzt, wird sie auch nicht (mehr) unter Tafel 5 Tabelle 1. Felder 207 - 223 aufgeführt.
Stattdessen sind auf dem Formular E2 die entsprechenden Daten (Steuer-ID des Mieters, Angaben zur Wohnung, Miete) anzugeben und die gesamten - entweder realen oder sachwertorient ermittelten - Mieteinnahmen auf dem Formular E1 in Tafel 4 Sektion E in den Feldern 103 / 104 einzutragen.

Willst Du dagegen "mogeln", musst Du das schon selbst auslitern und natürlich auch verantworten.
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Versteuerung Mieteinnahmen - von Moro__mou - 30.07.2011, 06:51:05

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