Neue Immobiliensteuer?

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#27
(29.07.2011, 10:54:06)SusiV schrieb:
(29.07.2011, 08:36:53)Paschalitza schrieb: [Mal andere Frage, hast du keinen Steuerberater, der dich informieren kann, zumindest was deine erste Steuererklärung betrifft, als Rentner kommen ja dann nicht mehr richtige Änderung in der Zukunft.

Der haftet für seine Arbeit im Zweifelsfall, kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus, spricht nicht aus Erfahrung einzelner Laien, sondern aus Erfahrung seines Berufes, kennt das Finanzamt vor Ort, usw. usw.
Hallo Vertretung,

mit der Haftung irrst Du Dich gewaltig, denn die hiesigen sogenannten Steuerberater sind bestenfalls Buchhalter und haften für gar nichts.

Liebe Grüße

Susi

Hm, unser hat sogar eine Versicherung, falls Schaden entsteht.

Und für eine erste Steuererklärung, die du dann, falls du überhaupt eine abgeben mußt ( bei fertigen Haus wohl immer ), reicht wohl auch ein Buchhalter, der sich auskennt.

Danach machst du die einfach selber, sozusagen kopieren und anpassen, die Summen.

Eine normale Einkommenssteuerklärung, egal ob DE oder GR, finde ich einfach.

Naja, wie gesagt, die das in DE für die GmbH machen und in GR für die Außenstelle, haben beide eine Haftpflicht, die Blödsinn einschließt, kleine Steuerberater mögen das nicht haben, die würde ich für Firmen aber auch nicht nehmen.

Nur eben für eine Einkommenssteuererklärung von einem kleinen Steuerberater machen lassen in der Gößenordnung, wie oben geschrieben ( 3000 € ), da Risiko wenn falsch = 150,00 Euro pro Jahr = kann man riskieren, finde ich.

Wie viel kostet doch gleich eine jährliche Erklärung beim Steuerberater in GR ?

Finde, dann ist das Risiko fast bei 0,00 €. Egal wo hin ich die 150,00 € dann zahle. Spende an den Staat oder Einkommen für den Steuerberater.

Oder ?

Wobei ich bei obigen Bescheid den Verdacht habe, das dies jemand Privat gemacht hat, nicht ein Steuerberater, sonst könnte er das ganze ja korrigieren und einen Antrag auf Änderung stellen ( jo, das geht auch in GR :biggrins: ) und der Steuerpflichtige müsste nicht hier fragen.

Gruß

" Die Vertretung "

Sorry, schreibe aus dem Gesichtpunkt einer Firma bei solchen Sachen mit DE und GR als Arbeitsstätte, nicht als Privatmann, daher vielleicht machmal etwas mißverständlich, als Firma gehe ich auch Sicher, bei Privat kann man das mal riskieren, auch falsch beraten zu werden.

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#27
(29.07.2011, 10:54:06)SusiV schrieb:
(29.07.2011, 08:36:53)Paschalitza schrieb: [Mal andere Frage, hast du keinen Steuerberater, der dich informieren kann, zumindest was deine erste Steuererklärung betrifft, als Rentner kommen ja dann nicht mehr richtige Änderung in der Zukunft.

Der haftet für seine Arbeit im Zweifelsfall, kennt sich mit den aktuellen Gesetzen aus, spricht nicht aus Erfahrung einzelner Laien, sondern aus Erfahrung seines Berufes, kennt das Finanzamt vor Ort, usw. usw.
Hallo Vertretung,

mit der Haftung irrst Du Dich gewaltig, denn die hiesigen sogenannten Steuerberater sind bestenfalls Buchhalter und haften für gar nichts.

Liebe Grüße

Susi

Hm, unser hat sogar eine Versicherung, falls Schaden entsteht.

Und für eine erste Steuererklärung, die du dann, falls du überhaupt eine abgeben mußt ( bei fertigen Haus wohl immer ), reicht wohl auch ein Buchhalter, der sich auskennt.

Danach machst du die einfach selber, sozusagen kopieren und anpassen, die Summen.

Eine normale Einkommenssteuerklärung, egal ob DE oder GR, finde ich einfach.

Naja, wie gesagt, die das in DE für die GmbH machen und in GR für die Außenstelle, haben beide eine Haftpflicht, die Blödsinn einschließt, kleine Steuerberater mögen das nicht haben, die würde ich für Firmen aber auch nicht nehmen.

Nur eben für eine Einkommenssteuererklärung von einem kleinen Steuerberater machen lassen in der Gößenordnung, wie oben geschrieben ( 3000 € ), da Risiko wenn falsch = 150,00 Euro pro Jahr = kann man riskieren, finde ich.

Wie viel kostet doch gleich eine jährliche Erklärung beim Steuerberater in GR ?

Finde, dann ist das Risiko fast bei 0,00 €. Egal wo hin ich die 150,00 € dann zahle. Spende an den Staat oder Einkommen für den Steuerberater.

Oder ?

Wobei ich bei obigen Bescheid den Verdacht habe, das dies jemand Privat gemacht hat, nicht ein Steuerberater, sonst könnte er das ganze ja korrigieren und einen Antrag auf Änderung stellen ( jo, das geht auch in GR :biggrins: ) und der Steuerpflichtige müsste nicht hier fragen.

Gruß

" Die Vertretung "

Sorry, schreibe aus dem Gesichtpunkt einer Firma bei solchen Sachen mit DE und GR als Arbeitsstätte, nicht als Privatmann, daher vielleicht machmal etwas mißverständlich, als Firma gehe ich auch Sicher, bei Privat kann man das mal riskieren, auch falsch beraten zu werden.

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Neue Immobiliensteuer? - von b.rater - 20.06.2011, 10:29:24

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