28.07.2011, 18:39:04
So wie es da steht, bist du mit 3000 € Einkommen besteuert worden.
Bist du in GR mit Hauptwohnsitz gemeldet ?
Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden, außerdem wüßte ich nicht, wie es gehen soll, betreffs Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich würde das anfechten, wenn du kein Einkommen in GR hast, sondern nur in DE oder wo auch immer.
Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Überhaupt betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, das wäre mal eine grundsätzliche Sache, die es vor dem EUGH zu klären gebe, finde ich.
Nicht nur in GR.
Gruß
" Die Vertretung "
Bist du in GR mit Hauptwohnsitz gemeldet ?
Wo kein Einkommen ( wenn du keins hast ), kann nichts besteuert werden, außerdem wüßte ich nicht, wie es gehen soll, betreffs Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich würde das anfechten, wenn du kein Einkommen in GR hast, sondern nur in DE oder wo auch immer.
Und betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, den bekommt doch wohl jeder, der in GR Einkommen hat und dort wohnt, oder makedonas ?
Überhaupt betreffs Freibetrag Inländer / Ausländer, das wäre mal eine grundsätzliche Sache, die es vor dem EUGH zu klären gebe, finde ich.
Nicht nur in GR.
Gruß
" Die Vertretung "