28.07.2011, 18:18:59
Ist doch eigentlich schon alles wiederholt erklärt worden, und in Beitrag #12 wurde auch noch mal ausdrücklich auf möglichen Bockmist (sprich irrige Auslegungen der Bestimmungen) verwiesen.
Der abgebildete Steuerbescheid weist als einziges Einkommen ein "fikiv" festgestelltes Einkommen (vermutlich die unterstellten minimalen Lebenshaltungskosten eines Ledigen, Einzelheiten gehen aus dem Schnipsel nicht hervor) in Höhe von 3.000 € aus. Ein "Steuerinländer" würde dafür / damit keine Einkommensteuer entrichten müssen, weil der globale persönliche Einkommensteuerfreibetrag von 6.000 € nicht überschritten wird. Im Fall von "Steuerausländern" wird dagegen grundsätzlich kein Freibetrag zugestanden, sondern das Einkommen ab dem ersten Euro mit minimal 5% besteuert (danach kommt dann die allgemeine Steuerskala zur Anwendung). Außerdem wird auch noch die 55%ige Vorauszahlung für das Folgejahr erhoben: 150 € + 82,50 € = 232,50 €
Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!
Das Sammeln der Quittungen können sich Steuerausländer übrigens sparen, weil ihnen eben wie gesagt kein Steuerfreibetrag gewährt wird und somit auch nicht mithilfe der Quittungen "aufgestockt" werden kann.
Der abgebildete Steuerbescheid weist als einziges Einkommen ein "fikiv" festgestelltes Einkommen (vermutlich die unterstellten minimalen Lebenshaltungskosten eines Ledigen, Einzelheiten gehen aus dem Schnipsel nicht hervor) in Höhe von 3.000 € aus. Ein "Steuerinländer" würde dafür / damit keine Einkommensteuer entrichten müssen, weil der globale persönliche Einkommensteuerfreibetrag von 6.000 € nicht überschritten wird. Im Fall von "Steuerausländern" wird dagegen grundsätzlich kein Freibetrag zugestanden, sondern das Einkommen ab dem ersten Euro mit minimal 5% besteuert (danach kommt dann die allgemeine Steuerskala zur Anwendung). Außerdem wird auch noch die 55%ige Vorauszahlung für das Folgejahr erhoben: 150 € + 82,50 € = 232,50 €
Fazit: Steuerbescheid anfechten oder / und im nächsten Jahr besser aufpassen!
Das Sammeln der Quittungen können sich Steuerausländer übrigens sparen, weil ihnen eben wie gesagt kein Steuerfreibetrag gewährt wird und somit auch nicht mithilfe der Quittungen "aufgestockt" werden kann.