24.07.2011, 00:50:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.07.2011, 15:08:53 von makedonas.)
Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
(Christian-Morgenstern, Die unmögliche Tatsache)
Bevor nun wieder eine der hier leider eher die Regel als eine Ausnahme darstellenden Nonsense-Diskussionen vom Zaun gebrochen wird: Die Erhöhung der in Paragraph 4 Artikel 42 der (griechischen) STPO (ΚΠΔ) vorgesehenen "Anzeigengebühr (παράβολο μήνυσης) von 10 € auf 100 € wurde im Rahmen des gemeinsamen Ministerialbeschlusses (ΚΥΠ) Nr. 123827/2010 der Minister für Finanzen und Justiz verfügt (siehe auch Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten).
Übrigens forderte die LAOS-Partei mit einer einschlägigen Eingabe vom 06.07.2011, Polizeibeamte von den Gebühren für Anzeige und Nebenklage explizit auszunehmen; ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
(Christian-Morgenstern, Die unmögliche Tatsache)
Bevor nun wieder eine der hier leider eher die Regel als eine Ausnahme darstellenden Nonsense-Diskussionen vom Zaun gebrochen wird: Die Erhöhung der in Paragraph 4 Artikel 42 der (griechischen) STPO (ΚΠΔ) vorgesehenen "Anzeigengebühr (παράβολο μήνυσης) von 10 € auf 100 € wurde im Rahmen des gemeinsamen Ministerialbeschlusses (ΚΥΠ) Nr. 123827/2010 der Minister für Finanzen und Justiz verfügt (siehe auch Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten).
Übrigens forderte die LAOS-Partei mit einer einschlägigen Eingabe vom 06.07.2011, Polizeibeamte von den Gebühren für Anzeige und Nebenklage explizit auszunehmen; ein Schelm, wer Böses dabei denkt!