30.10.2003, 13:46:44
Wenn die Regel Maximal 6 Monate im Land - dann wieder mindestens 6 Monate im Ausland Regel angewendet wird, kannst Du Deinen hübschen Trick mit dem Tagesausflug nach Bulgarien aber nur ein einziges Mal durchziehen. Wenn Du jetzt bei der Einreise registiert worden bist und in 6 Monaten wieder raus fährst, kommt es nicht darauf an, ob Du beim Rausfahren registriert wirst. Wenn Du am gleichen Tag zurück kommst und dann bei der Einreise registriert wirst, ist es sofort klar, dass Du keine 6 Monate im Ausland warst. Das müßte dann gleich an der Grenze auffallen. Wäre also besonders unklug, die Sache ein zweites Mal zu versuchen. Oder?
Grüße,
Rainer
Grüße,
Rainer