04.07.2011, 14:49:10
Ich glaube, man muss in Ron's Beiträgen "gesunde Gier" durch "gesundes Interesse an wirtschaftlichem Fortschritt" ersetzen, dann ließt es sich schon ganz anders. Gesunde Gier ist ein Widerspruch in sich und Gier ist grundsätzlich negativ bzw. verwerflich.
Ähnlich wie jeder Unternehmer berechtigterweise an wirtschaftlichem Fortschritt interessiert sein muss, sollte auch jeder Arbeitnehmer Interesse an seinen Fortschritt haben. Hierzu zählt die Ausbildung, Weiterbildung, Gehaltsverbesserung uvm. Aber der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur bei seinem Fortschritt helfen, wenn auch das Unternehmen Fortschritt macht, woher soll er sonst das Geld für die Weiterbildung und Gehaltsaufbesserungen nehmen?
Gier ist für mich, wenn der Unternehmer ohne Rücksicht auf seine Mitarbeiter (oder sogar durch Entlassung selbiger) seinen Profit erhöht und gleichermaßen ist es Gier wenn ein Angestellter bei gleicher Leistung und ohne Fortbildung (wesentlich) mehr Geld verlangt.
Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Hand in Hand am Fortschritt des Unternehmens arbeiten und ein gesundes Verhältnis zueinander haben. Keiner von Beiden kann verlangen ohne Gegenleistung zu bringen.
Ähnlich wie jeder Unternehmer berechtigterweise an wirtschaftlichem Fortschritt interessiert sein muss, sollte auch jeder Arbeitnehmer Interesse an seinen Fortschritt haben. Hierzu zählt die Ausbildung, Weiterbildung, Gehaltsverbesserung uvm. Aber der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur bei seinem Fortschritt helfen, wenn auch das Unternehmen Fortschritt macht, woher soll er sonst das Geld für die Weiterbildung und Gehaltsaufbesserungen nehmen?
Gier ist für mich, wenn der Unternehmer ohne Rücksicht auf seine Mitarbeiter (oder sogar durch Entlassung selbiger) seinen Profit erhöht und gleichermaßen ist es Gier wenn ein Angestellter bei gleicher Leistung und ohne Fortbildung (wesentlich) mehr Geld verlangt.
Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Hand in Hand am Fortschritt des Unternehmens arbeiten und ein gesundes Verhältnis zueinander haben. Keiner von Beiden kann verlangen ohne Gegenleistung zu bringen.
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