23.06.2011, 12:25:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2011, 12:25:52 von Kobold.)
(23.06.2011, 09:21:14)nomas schrieb: ich alter sack habe noch meinen grauen lappen (alte klassen I und III) und darf bis unter 7,5 t fahren. also habe ich bei meinen umzügen immer die typischen 7,45-tonner gemietet. daß ich 10 t und mehr fahren darf, hat mir weder der fahrlehrer noch einer der fahrzeugvermieter angedeutet.Fast richig! Ich habe eben noch mal nachgelesen:
Wir "alten Säcke" bekamen für unseren 3er die folgenden Klassen:
B: Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
C1: LKW bis 7,5 t (nicht bis unter 7,5 t!)
BE: 2-achsiger Anhänger
C1E: Kraftwagen zwischen 3,5 und 7,5 t und 12 t Zug-Gesamtgewicht
Die "neuen" dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und einem einachsigen Anhänger bis 750 kg fahren (die armen "Schweine" :biggrin: )
Gruß
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski