(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
Deine Info in allen Ehren, aber da sagt Artikel 11, Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein was anderes :
Zitat:Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen
Heisst: Wenn Du 65 bist, kann GR Dich zwingen, Deinen deutschen Fuehrerschein abzugeben und einen neuen, verlaengerten, griechischen zu beantragen.
Auch wenn er in D nie abgelaufen waere.
Umgekehrt bist Du in D verpflichtet, einen EU-Fuehrerschein, der ein Ablaufdatum hat, vor Ablauf umzutauschen, damit Du einen wirklich unbegrenzt gueltigen bekommst.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-