25.05.2011, 10:03:33
(25.05.2011, 07:14:42)petraki schrieb:(25.05.2011, 06:49:49)Michalis schrieb: Eine Immobiliensteuer für Immobilien deren Wert 400.000 € übersteigt ist ebenso in Begutachtung wie eine einmalige Sonderabgabe für selbstständig Erwerbstätige.
Hallo,
Marktwert oder Einheitswert?
Petraki
Steuer / Taxieriungswert, das andere wäre wohl auch schlecht machbar, da der Marktwert sich auch bei Nachfrage ändert.
Warten wir mal ab, was da kommt.
Gruß
" Die Vertretung "