29.04.2011, 11:23:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2011, 18:59:16 von makedonas.)
Der Basisbetrag für die Berechnung des "fiktiven" Jahreseinkommens aus dem Unterhalt einer Wohnung errechnet sich aus der Wohnfläche gemäß folgender Staffelung:
- bis 80 qm -> 30 € / qm
- 81 - 120 qm -> 50 € / qm
- 121 - 200 qm -> 80 € / qm
- 201 - 300 qm -> 150 € / qm
- über 300 qm - > 300 € / qm
- Zuschlag von 40%, wenn der Zonenpreis 2.800 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 70%, wenn der Zonenpreis 5.000 € / qm übersteigt
- Zuschlag von 20%, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt
- Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 30 € / qm veranschlagt
- Für sekundäre Wohnungen (Zweitwohnung, Ferienwohnung usw.) werden jeweils 50% des nach dem vorstehenden Schema bestimmten Betrags berücksichtigt.
- Für Rentner ab 65 Jahren ermäßigt sich der nach dem vorstehenden Schema bestimmte Betrag um 30%.