Steuererklärung - Katoikia

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#2
Der Basisbetrag für die Berechnung des "fiktiven" Jahreseinkommens aus dem Unterhalt einer Wohnung errechnet sich aus der Wohnfläche gemäß folgender Staffelung:
  • bis 80 qm -> 30 € / qm
  • 81 - 120 qm -> 50 € / qm
  • 121 - 200 qm -> 80 € / qm
  • 201 - 300 qm -> 150 € / qm
  • über 300 qm - > 300 € / qm
Für Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 81 qm kommen die Sätze der höheren Stufen jeweils anteilmäßig zur Anwendung. Der Endbetrag ergibt sich fallweise außerdem unter Berücksichtigung folgender Regelungen:
  • Zuschlag von 40%, wenn der Zonenpreis 2.800 € / qm übersteigt
  • Zuschlag von 70%, wenn der Zonenpreis 5.000 € / qm übersteigt
  • Zuschlag von 20%, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt
Weiter gilt:
  • Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 30 € / qm veranschlagt
  • Für sekundäre Wohnungen (Zweitwohnung, Ferienwohnung usw.) werden jeweils 50% des nach dem vorstehenden Schema bestimmten Betrags berücksichtigt.
  • Für Rentner ab 65 Jahren ermäßigt sich der nach dem vorstehenden Schema bestimmte Betrag um 30%.
Liegt das deklarierte reale Einkommen höher als die Summe aller aufgrund von Einkommensindizien festgestellten "fiktiven" Einkommen, wird natürlich das höhere reale Einkommen besteuert. Deckt dagegen das reale Einkommen diese Indizien nicht ab, erfolgt die Feststellung der Eimkommensteuer auf Basis des "fiktiven" Gesamteinkommens!
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#2
Der Basisbetrag für die Berechnung des "fiktiven" Jahreseinkommens aus dem Unterhalt einer Wohnung errechnet sich aus der Wohnfläche gemäß folgender Staffelung:
  • bis 80 qm -> 30 € / qm
  • 81 - 120 qm -> 50 € / qm
  • 121 - 200 qm -> 80 € / qm
  • 201 - 300 qm -> 150 € / qm
  • über 300 qm - > 300 € / qm
Für Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 81 qm kommen die Sätze der höheren Stufen jeweils anteilmäßig zur Anwendung. Der Endbetrag ergibt sich fallweise außerdem unter Berücksichtigung folgender Regelungen:
  • Zuschlag von 40%, wenn der Zonenpreis 2.800 € / qm übersteigt
  • Zuschlag von 70%, wenn der Zonenpreis 5.000 € / qm übersteigt
  • Zuschlag von 20%, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt
Weiter gilt:
  • Für Hilfs- und Wirtschafträume jeder Art (z. B. Garage, Heizungsraum, Keller usw.) werden pauschal 30 € / qm veranschlagt
  • Für sekundäre Wohnungen (Zweitwohnung, Ferienwohnung usw.) werden jeweils 50% des nach dem vorstehenden Schema bestimmten Betrags berücksichtigt.
  • Für Rentner ab 65 Jahren ermäßigt sich der nach dem vorstehenden Schema bestimmte Betrag um 30%.
Liegt das deklarierte reale Einkommen höher als die Summe aller aufgrund von Einkommensindizien festgestellten "fiktiven" Einkommen, wird natürlich das höhere reale Einkommen besteuert. Deckt dagegen das reale Einkommen diese Indizien nicht ab, erfolgt die Feststellung der Eimkommensteuer auf Basis des "fiktiven" Gesamteinkommens!
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Steuererklärung - Katoikia - von Moro__mou - 29.04.2011, 09:14:48

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