Kontoeröffnung/Steuernummer/Mietvertrag

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#70
Bezüglich der Kontoeröffnung in Griechenland wird dieser Artikel (mehr) Klarheit verschaffen: Personen-Identifikation gegenüber Banken in Griechenland. Pardoxerweise werden Bestandskunden erst bei "Schaltergeschäften" in die Pflicht genommen, können jedoch Automaten, Online-Banking usw. zumindest bisher auch weiterhin unbehelligt nutzen.

Was die Gutschrift über andere (!) Banken eingehender Überweisungen betrifft, werden dem Empfänger in Griechenland leider nach wie vor "Buchungsgebühren" in Höhe von bis zu 4 € pro Vorgang (hier schießt die ETE traditionell den Vogel ab) in Rechnung gestellt - und zwar unabhängig von Höhe und Art der Überweisung (Inlands- / Auslands- / SEPA-Überweisung). Für Überweisungen von Konten auf Konten bei der selben (griechischen) Bank werden dagegen zumindest im Online-Banking sowie in der Regel auch bei "Schlatergeschäften" keine Gebühren erhoben.

Die Grenze für den Barzahlungsverkehr im B2C-Bereich wurde entgegen der anfänglich beabsichtigten Regelung bis Ende 2011 auf 3.000 € angehoben (siehe Bargeldloser Zahlungsverkehr wird in Griechenland obligatorisch), ab 2012 sollen dann Zahlungen ab 1.500 € obligatorisch bargeldlos erfolgen müssen. Ob und in welchem Umfang dieser Blödsinn wirklich umgesetz werden kann, muss sich noch zeigen: aktuell wird bezeichnenderweise ausgerechnet seitens der Banken "abgewunken" bzw. vorläufige "Unwissenheit" erklärt.

Mit dem Nachweis des (Steuer-) Wohnsitzes scheinen es nach wie vor nicht alle deutschen Banken so genau zu nehmen, reagieren jedoch auf "Rückläufer" (sprich als unzustellbar ausgewiesene Postsendungen) gerne mit einer sofortigen Kontosperre. Voraussichtlich ab 2013 wird es allerdings auch hier definitiv (noch) "enger" werden.

Die im Rahmen des Identifikationsverfahrens erforderliche "Beglaubigung" der pesönlichen Unterschrift darf in Griechenland unter anderem jeder Leiter einer Bankfiliale vornehmen und erledigt das (zumindest für "liebe" Bestandskunden) meistens ohne weiteres und natürlich kostenlos - im Gegensatz zu behördlichen Siegelführern, die sich gerne auf eine Bestimmung berufen, wonach sie (angeblich nach wie vor?) keine Unterschriften auf frendsprachigen Dokumenten beurkunden dürfen!

Speziell die Piräus-Bank erfreut sich insbesondere hinsichtlich der Kundenfreundlichkeit eines exzellenten Rufs, betreibt jedoch leider nur ein relativ dünnes (sprich vorzugsweise in Ballungsgebieten präsentes) Zweigstellennetz. Letzteres gilt auch auf die Alpha Bank (vormals "Trapeza Pisteos"), die sich im übrigen (unter anderem mittels lukrativer Anlagen) durchaus zu behaupten weiß. Zu den wohl "meistgehassten" Instituten zählen dagegen die Agrarbank ("Agrotiki") und die Griechische Nationalbank ("ETE"). Beide Institute sind allerdings nach wie vor auch in abgelegeneren Gebieten lokal präsent und stellen deswegen fallweise die "schlechtbeste" Alternative dar.

Last but not least: Der / die OGA wird die Zahlung von Renten und Familienleistungen definitiv nur noch "bargeldlos" (sprich per Überweisung) abwickeln (siehe Registrierungsfrist für Familienleistungen der OGA in Griechenland). Die ursprünglich im März 2011 auslaufende (Nach-) Frist wurde allein deswegen verlängert, weil eine erhebliche Anzahl der Berechtigten es einfach nicht geschafft hatte, ein Konto einzurichten.
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#70
Bezüglich der Kontoeröffnung in Griechenland wird dieser Artikel (mehr) Klarheit verschaffen: Personen-Identifikation gegenüber Banken in Griechenland. Pardoxerweise werden Bestandskunden erst bei "Schaltergeschäften" in die Pflicht genommen, können jedoch Automaten, Online-Banking usw. zumindest bisher auch weiterhin unbehelligt nutzen.

Was die Gutschrift über andere (!) Banken eingehender Überweisungen betrifft, werden dem Empfänger in Griechenland leider nach wie vor "Buchungsgebühren" in Höhe von bis zu 4 € pro Vorgang (hier schießt die ETE traditionell den Vogel ab) in Rechnung gestellt - und zwar unabhängig von Höhe und Art der Überweisung (Inlands- / Auslands- / SEPA-Überweisung). Für Überweisungen von Konten auf Konten bei der selben (griechischen) Bank werden dagegen zumindest im Online-Banking sowie in der Regel auch bei "Schlatergeschäften" keine Gebühren erhoben.

Die Grenze für den Barzahlungsverkehr im B2C-Bereich wurde entgegen der anfänglich beabsichtigten Regelung bis Ende 2011 auf 3.000 € angehoben (siehe Bargeldloser Zahlungsverkehr wird in Griechenland obligatorisch), ab 2012 sollen dann Zahlungen ab 1.500 € obligatorisch bargeldlos erfolgen müssen. Ob und in welchem Umfang dieser Blödsinn wirklich umgesetz werden kann, muss sich noch zeigen: aktuell wird bezeichnenderweise ausgerechnet seitens der Banken "abgewunken" bzw. vorläufige "Unwissenheit" erklärt.

Mit dem Nachweis des (Steuer-) Wohnsitzes scheinen es nach wie vor nicht alle deutschen Banken so genau zu nehmen, reagieren jedoch auf "Rückläufer" (sprich als unzustellbar ausgewiesene Postsendungen) gerne mit einer sofortigen Kontosperre. Voraussichtlich ab 2013 wird es allerdings auch hier definitiv (noch) "enger" werden.

Die im Rahmen des Identifikationsverfahrens erforderliche "Beglaubigung" der pesönlichen Unterschrift darf in Griechenland unter anderem jeder Leiter einer Bankfiliale vornehmen und erledigt das (zumindest für "liebe" Bestandskunden) meistens ohne weiteres und natürlich kostenlos - im Gegensatz zu behördlichen Siegelführern, die sich gerne auf eine Bestimmung berufen, wonach sie (angeblich nach wie vor?) keine Unterschriften auf frendsprachigen Dokumenten beurkunden dürfen!

Speziell die Piräus-Bank erfreut sich insbesondere hinsichtlich der Kundenfreundlichkeit eines exzellenten Rufs, betreibt jedoch leider nur ein relativ dünnes (sprich vorzugsweise in Ballungsgebieten präsentes) Zweigstellennetz. Letzteres gilt auch auf die Alpha Bank (vormals "Trapeza Pisteos"), die sich im übrigen (unter anderem mittels lukrativer Anlagen) durchaus zu behaupten weiß. Zu den wohl "meistgehassten" Instituten zählen dagegen die Agrarbank ("Agrotiki") und die Griechische Nationalbank ("ETE"). Beide Institute sind allerdings nach wie vor auch in abgelegeneren Gebieten lokal präsent und stellen deswegen fallweise die "schlechtbeste" Alternative dar.

Last but not least: Der / die OGA wird die Zahlung von Renten und Familienleistungen definitiv nur noch "bargeldlos" (sprich per Überweisung) abwickeln (siehe Registrierungsfrist für Familienleistungen der OGA in Griechenland). Die ursprünglich im März 2011 auslaufende (Nach-) Frist wurde allein deswegen verlängert, weil eine erhebliche Anzahl der Berechtigten es einfach nicht geschafft hatte, ein Konto einzurichten.
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Kontoeröffnung/Steuernummer/Mietvertrag - von SusiV - 05.08.2010, 10:56:29
Kontoeröffnung/Steuernummer/Mietvertrag - von SusiV - 05.08.2010, 11:00:10

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