11.09.2003, 11:52:07
hallo Markos,
das mit der Stromrechnung ist eine typische Variante, die in GR vorkommen kann, aber nicht muss. Da es keine Meldebescheinigung in GR gibt, nehmen die Behoerden gern Strom- oder Tel.Rechnungen als "Ersatz", um einen Beweis zu haben, dass man der Adresse auch gewohnt hat, die man angibt.
Rechtlich natuerlich Bloedsinn, denn dafuer ist die deutsche Meldebescheingung ja da. Es gibt nicht eine Verfahrensvorschrift, die die Stromrechnungen aus dem Ausland zu einem amtl. Meldedokument machen...
Und dann sei noch gesagt, dass das,was Du aufgelistet hast, die Ummeldung betrifft? Ich dachte aber, asti wollte das Auto mitnehmen, ohne es umzumelden (Kosten!!!!)
Zusammenfassend: jeder Beamte handelt das alles so, wie er meint, dass es wohl richtig waere
Gruesse von Carmen
das mit der Stromrechnung ist eine typische Variante, die in GR vorkommen kann, aber nicht muss. Da es keine Meldebescheinigung in GR gibt, nehmen die Behoerden gern Strom- oder Tel.Rechnungen als "Ersatz", um einen Beweis zu haben, dass man der Adresse auch gewohnt hat, die man angibt.
Rechtlich natuerlich Bloedsinn, denn dafuer ist die deutsche Meldebescheingung ja da. Es gibt nicht eine Verfahrensvorschrift, die die Stromrechnungen aus dem Ausland zu einem amtl. Meldedokument machen...
Und dann sei noch gesagt, dass das,was Du aufgelistet hast, die Ummeldung betrifft? Ich dachte aber, asti wollte das Auto mitnehmen, ohne es umzumelden (Kosten!!!!)
Zusammenfassend: jeder Beamte handelt das alles so, wie er meint, dass es wohl richtig waere
Gruesse von Carmen