19.03.2011, 15:15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2011, 18:28:26 von makedonas.)
(19.03.2011, 10:24:16)alpmann schrieb: ... Aber insgesamt gibt es einen höheren steuerlichen Freibetrag (=Existenzminimum) für alle Einkommensarten als in D .Leider wieder eine oder sogar gleich mehrere jener Halbwahrheiten, aus denen die üblichen volksverdummenden Klischees gestrickt werden.
In D sind es um die 7-8.000 Euro. In Gr um die 12.-13.000 Euro jährlich.
Und in Gr kann jeder fast alles steuerlich absetzen (und muss ab 2010 zwangsweise für alles Quittungen einsammeln) im Gegensatz zu D, wo dies nur bestimmten Gesellschaftsschichten vorbehalten ist. Das Arbeiter-/Arbeitslosen-/Angestelltenkind kann Daddy nicht seine SchulsachenQuittungen für die Steuererklärung mitgeben, das Kind eines Vorstandsmitgliedes/Geschäftsführers/Selbstständigen aber schon, zb.
Nach dem derzeit geltenden Steuergesetz beträgt in Griechenland der pauschale persönliche (Einkommen-) Steuerfreibetrag 6.000 Euro. Dieser Basisibetrag kann bis 12.000 Euro aufgestockt werden, indem Quittungen / Rechnungen beigebracht werden, deren Gesamtwert wenigstens 10% des Gesamteinkommens ausmacht. Um den Freibetrag voll ausschöpfen zu können, müssen also Belege über wenigstens 1.200 Euro beigebracht werden, anderenfalls wird das nicht mit Belegen gedeckte Einkommenssegment von 6.000 - 12.000 Euro mit 10% besteuert. Darüber hinaus sind diverse Staffelungen hinsichtlich der Belege und der damit erzielbaren Veranlagungsvergünstigungen vorgesehen, deren Analyse jedoch hier den Rahmen sprengen würde.
Einer der zahlreichen Haken der ganzen Geschichte liegt bereits darin, dass unter anderem wesentliche alltägliche Aufwendungen wie beispielsweise für Strom, Telefon, Wasser, aber auch zahlreiche sonstige Dienstleistungen und Güter per Definition ausgeschlossen bleiben oder sogar als "Einkommen" behandelt werden (wie z. B. Schulgeld!). Insgesamt ist alles sehr viel komplexer als in ein paar Sätzen geschildert werden kann, jedoch dürfte sich bereits abzeichnen, dass ein typischer griechischer "Normalverdiener" mit seinen 600 - 700 Euro netto im Monat schon allein nur deswegen möglicherweise Einkommensteuer zahlen muss, weil er einfach nicht genug Geld auszugeben in der Lage ist.
Was wiederum die steuerliche Veranlagung betrifft, gilt nicht etwa nur das als Einkommen, was deklariert wird oder / und nachgewiesen werden kann, sondern hilfsweise und zusätzlich auch jeder Umstand, der auf ein mögliches Einkommen schließen lässt. Einen solchen Umstand stellt beispielsweise die Tatsache dar, dass ein Steuerpflichtiger überhaupt lebt. In Griechenland wird dies gemäß dem derzeitigen Steuergesetz mit einem minimalen Jahresnettoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro (für verheiratete Paare 5.000 Euro) veranschlagt - womit von dem wie auch immer gearteten Freibetrag schon mal 3.000 bzw. 5.000 Euro "verbraucht" sind.
Ein weiteres Einkommensindiz stellt eine wie auch immer geartete Behausung dar: wer nicht bereits wieder auf einem Baum oder unter einer Brücke haust und dies glaubhaft nachweisen kann, wird auf Basis der genutzten Wohnfläche veranlagt - und zwar unter anderem selbst dann, wenn diese nachweislich ohne jegliche Gegenleistung genutzt wird, wie beispielsweise im Fall von Kindern, die kostenlos eine Wohnung der Eltern bewohnen, oder auch Greisen, die bei ihren Kindern beherbergt werden! Die nach Art, Größe und Lage einer Wohnung gestaffelte Veranlagungsbasis reicht von minimal 30 Euro bis zu mehreren Hundert Euro pro Quadratmeter, und sogar "Hilfs- undd Wirtschaftsräume" wie eine Besenkammer oder ein Toilettenhäuschen im Hof schlagen mit einem minimalen fiktiven Jahreseinkommen von 30 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
Sinngemäß kommen fallweise vielfältige weiterer "Einkommensindizien" zur Anwendung und kumulieren sich zu einem "vermuteten" Jahreseinkommen. Solange das reale bzw. deklarierte Jahreseinkommen über diesem auf Basis von Einkommenindizien festgestellten fiktiven Einkommen liegt, erfolgt die steuerliche Veranlagung natürlich auf Basis des realen / deklarierten Einkommens. Fällt jedoch das reale Einkommen niedriger aus als das fiktiv ermittelte Einkommen, wird letzteres für die Bemessung der Einkommensteuer herangezogen (siehe auch Kopfsteuer, Zwangsbesteuerung und Spielgeld in Griechenland).
Nach der offiziellen Lesart soll auf diese Weise "die Steuerbasis durch Erfassung versteckter Einkommen erweitert werden". In der Praxis werden allerdings nicht nur Einkommensquellen "gefunden", sondern vielmehr "erfunden". Welch ungeheure Ungerechtigkeiten dieses System schafft, wird insbesondere das Heer der typischen Geringverdiener zu spüren bekommen: schon allein die Nutzung einer kostenlos überlassenen Bruchbude und die Haltung einer uralten motorisierten Rostlaube addieren sich zusammen mit der globalen "Lebensberechtigungspauschale" bereits zu einem fiktiven Nettoeinkommen, von dem Vertreter der 600- bzw. neuerdings 400-Euro-Generation nur träumen können - und das sich nun obenddrein als Alptraum erweist.
So viel /wenig zu dem Steuerparadies Griechenland :juhu:
(19.03.2011, 13:13:02)Prophet Elias schrieb: ... meinen Kapitalertrag mit dem Eintrag in der griechischen Einkommensteuererklärung E1 deklarieren muss.Wichtiger ist Deklaration / Formular Φ-01.024 Θυρίδα Ν-131α, siehe Beitrag #7
(19.03.2011, 13:13:02)Prophet Elias schrieb: Meine Bank wird jedenfalls nichts an Griechische Finanzämter melden ...:1007:
(19.03.2011, 13:13:02)Prophet Elias schrieb: Gibt es wie in DE in GR eine Zusammenveranlagung von Mann und Frau und verdoppelt sich somit auch der Freibetrag von 12 T€ auf 24T€?Im Prinzip ja, allerdings gibt es auch Ausnahmen und Fallen. Im übrigen wird bereits schon wieder an einem neuen Steuergesetz gestrickt, das für Sommer 2011 erwartet und vermutlich erneut alles auf den Kopf stellen wird.