19.03.2011, 13:13:02
Zu Siggi:
Zum Glück erfrage ich das alles präventiv, da es erst im Herbst soweit sein soll. Aber man sieht, dass es sehr sinnvoll ist, sich solcher Angelegenheiten zu stellen. Ich dachte mir das schon, dass das die Erstattung über das Bundeszentralamt für Steuern kompliziert sein wird.
Also verstehe ich das richtig, dass wenn meine Banken alles richtig gemacht haben und keine Kapitalertragssteuer ans deutsche FA abgeführt haben, da ich ja allen mitgeteilt und dokumentiert habe, dass ich Wohnsitzausländer bin, ich meinen Kapitalertrag mit dem Eintrag in der griechischen Einkommensteuererklärung E1 deklarieren muss.
Dann frage ich nochmal einen griechischen Steuerberater bzgl. des Freibetrags von max. 12 T€. Meine Logik sagt auch, dass so wie in DE, alle Einkünfte (Lohn, Vermietung, Kapitalertrag, etc.) zur Berechnung aufgeführt werden und dann bewertet werden. Aber was heißt das schon...
Danke für den informativen Beitrag!
Zu Makedonas und Kobold:
Bestätigung: Kein Freistellungsauftrag und leider keine Nichtveranlagungsbescheinigung für Menschen mit Wohnsitz im Ausland. Es gibt keinen Freibetrag mehr, da die Steuerverantwortung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen DE und GR im Wohnsitzland liegt. Was man dann da meldet, mmhh!? Meine Bank wird jedenfalls nichts an Griechische Finanzämter melden (mündl. Aussage), das wird alleine meine Verantwortung sein - mit allen Konsequenzen.
Frage an Makedonas (und auch an andere, falls es jemand weiß):
Gibt es wie in DE in GR eine Zusammenveranlagung von Mann und Frau und verdoppelt sich somit auch der Freibetrag von 12 T€ auf 24T€?
Viele Grüße,
Elias
Zum Glück erfrage ich das alles präventiv, da es erst im Herbst soweit sein soll. Aber man sieht, dass es sehr sinnvoll ist, sich solcher Angelegenheiten zu stellen. Ich dachte mir das schon, dass das die Erstattung über das Bundeszentralamt für Steuern kompliziert sein wird.
Also verstehe ich das richtig, dass wenn meine Banken alles richtig gemacht haben und keine Kapitalertragssteuer ans deutsche FA abgeführt haben, da ich ja allen mitgeteilt und dokumentiert habe, dass ich Wohnsitzausländer bin, ich meinen Kapitalertrag mit dem Eintrag in der griechischen Einkommensteuererklärung E1 deklarieren muss.
Dann frage ich nochmal einen griechischen Steuerberater bzgl. des Freibetrags von max. 12 T€. Meine Logik sagt auch, dass so wie in DE, alle Einkünfte (Lohn, Vermietung, Kapitalertrag, etc.) zur Berechnung aufgeführt werden und dann bewertet werden. Aber was heißt das schon...
Danke für den informativen Beitrag!
Zu Makedonas und Kobold:
Bestätigung: Kein Freistellungsauftrag und leider keine Nichtveranlagungsbescheinigung für Menschen mit Wohnsitz im Ausland. Es gibt keinen Freibetrag mehr, da die Steuerverantwortung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen DE und GR im Wohnsitzland liegt. Was man dann da meldet, mmhh!? Meine Bank wird jedenfalls nichts an Griechische Finanzämter melden (mündl. Aussage), das wird alleine meine Verantwortung sein - mit allen Konsequenzen.
Frage an Makedonas (und auch an andere, falls es jemand weiß):
Gibt es wie in DE in GR eine Zusammenveranlagung von Mann und Frau und verdoppelt sich somit auch der Freibetrag von 12 T€ auf 24T€?
Viele Grüße,
Elias