19.03.2011, 08:48:56
Alles gut und schön, wenn in D nichts abgezogen wird und man das in GR melden muß. Aber was ist mit dem Freibetrag, den man in D hat? Ich wollte ja einen Freistellungsantrag in D stellen und da sagte man mir, dass wir "Steuerausländer" sind, bei denen nichts abgezogen wird. Mit der Freistellung bräuchten wir in D keine Steuern abführen, weil wir immer unter dem Freistellungsbetrag liegen. In GR wird dann alle Zinsen ab dem ersten Euro versteuert?
Ratlose Grüße
Jürgen
Ratlose Grüße
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski