Wohnsitz in GR - Zinsertrag in DE

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#8
Interessantes Thema, womit ich mich leider derzeit auch beschäftige.
Leider deshalb, weil ich, bzw. meine Frau damit viel Rennerei haben.
Wenn ich nun Eure bisherigen Kommentare lese, kommt zusätzlich immer Wut auf meine deutsche Bank auf, weil ich mich mangelhaft beraten und versorgt fühle.

Nun ist es eine Dorfsparkasse, aber das lässt nichts entschuldigen, jeder Mitarbeiter kann sich schlau machen bevor was gesagt wird. Egal, ich habe aufgrund der Krise auch etwas Geld nach DE geschaffelt, man weiss ja nie und dann auch gleich meine Adresse nach Griechenland transferiert, irgendwie solls ja auch ehrlich zugehen. Bezüglich meiner Frage, wie es denn nun mit der Steuer aussieht wurde mir gesagt, mit der Änderung der Adresse wäre alles ok, also keine Steuern und ich sollte den Zinsbetrag dann in GR bei der Steuererklärung angeben.
Pustekuchen, 25% wurden einbehalten plus dem Solidaritätszuschlag. Nach meckern sagte die gute oder auch nicht gute Sparkasse plötzlich, es ist so völlig normal und ich müsste einen Antrag auf Erstattung beim Bundesfinanzamt stellen. Dann wurde mir plötzlich noch ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt, ich würde damit beantrage, ich wäre nun beschränkt steuerpflichtig, sei wohl „vergessen“ worden.

Also versuche ich nun mein Geld zurückzubekommen, gar nicht mal so einfach und ich mach hier mal einen Punkt und frage dich Elias, ist bei Dir auch 25% einbehalten worden oder nicht? Falls nein, wirst du nur den Zinsbetrag im E1 Formular eintragen müssen, welcher dann mit 10% angerechnet wird. Dies war nicht immer so, aber ist so aufgrund eines neunen EU Gesetzes vom Mai 2010. Die deutsche Bank ist ausserdem verplichtet, Griechenland den Betrag mitzuteilen.
Falls schon Geld in DE einbehalten worden ist, dann willkommen im Klub und ich sag dir gleich, wenn das einbehaltene Geld wenig war dann vergess es. Doppelt Steuerabkommen, einmal bezahlt ist ok und rechtens.
Ich wills aber zurück, denn in GR sind es nur 10% Steuern.
Also, wie geht’s…ohne Garantie..
Ersteinmal http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internatio..._node.html
Unter Formulare das halb englische Claim for refund of German withholding taxes on dividends runterladen. Kann Online ausgefüllt warden und dann gedruckt werden.
Da gibt man den eingehalten Betrag aus dem Bestätigungsschreiben der deutschen Bank ein.
Dann muss da ein Stempel vom Finanzamt drauf und dann muss es zurück nach Berlin und man soll sein Geld zurückbekommen. Daraufhin kann der Betrag im E1 angegeben werden oder direkt abgeführt werden.
Aber so weit bin ich noch lang nicht... Vielleicht braucht man den Stempel auch gar nicht, in der deutschen Fassung steht ja, in der englischen stehts nicht klar drin.
Egal auch, ich zusammen mit meiner Frau zum Finanzamt nach Maroussi. Die faulen Säcke sagten nur, alles was nicht auf Griechisch ist wird nicht mal angefasst. Nach einem Kampf mit 5 Abteilungen bekamen wir endlich eine Wohnbescheinigung, aber keinen Stempel, denn den gibt’s nur beim Finanzministerium irgendwo Nähe Syndagma. Also meine Frau dahin und grosse Beratung, dann einen Antrag auf Rückerstattung hätten sie wohl noch nie bearbeitet. Deutschland hätte das Geld nicht abziehen dürfen.
Unterschreiben wollten die aber auch nicht aufgrund der Betragsangabe. Grieschische Beamtengründlichkeit… Sie wüssten ja nicht, ob DE alles zurückgibt und auch nicht wann, und ich müsste im Mai, also bei der Abgabe von E1 ja was angeben. Und wenn ich den vollen Zinsbetrag angeben und nicht alles alles von DE zurückerstattet bekomme, dann würde ich doppelt besteuert und das ist ein schweres Delikt fürs gr. Steuersystem… Alles verstanden??
Also musste ich eine Erklärung abgeben: Ich werden in E1 nichts eintragen, sondern den Betrag nachreichen sobald das Geld aus DE auf dem Konto ist. Toll, dieses Schreiben muss in Maroussi unterschrieben werden, und dann wieder zum Finanzministerium. Dort ist es jetzt nachdem meine Frau 3 Vormittage geopfert hat und ich warte noch immer auf die Unterschrift… soll in 2 Wochen kommen.

Ich werd mal Gelegenheit schreiben, wie es weitergeht mit dem Behördenkampf und wünsche Dir, lieber Elias, etwas weniger Aufwand. Rolleyes

Bezüglich den 12.000E. Meine Logik sagt, Zinsen zählen als Einkommen und müssen deshalb mit berücksichtigt werden.

LG
Siggi
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#8
Interessantes Thema, womit ich mich leider derzeit auch beschäftige.
Leider deshalb, weil ich, bzw. meine Frau damit viel Rennerei haben.
Wenn ich nun Eure bisherigen Kommentare lese, kommt zusätzlich immer Wut auf meine deutsche Bank auf, weil ich mich mangelhaft beraten und versorgt fühle.

Nun ist es eine Dorfsparkasse, aber das lässt nichts entschuldigen, jeder Mitarbeiter kann sich schlau machen bevor was gesagt wird. Egal, ich habe aufgrund der Krise auch etwas Geld nach DE geschaffelt, man weiss ja nie und dann auch gleich meine Adresse nach Griechenland transferiert, irgendwie solls ja auch ehrlich zugehen. Bezüglich meiner Frage, wie es denn nun mit der Steuer aussieht wurde mir gesagt, mit der Änderung der Adresse wäre alles ok, also keine Steuern und ich sollte den Zinsbetrag dann in GR bei der Steuererklärung angeben.
Pustekuchen, 25% wurden einbehalten plus dem Solidaritätszuschlag. Nach meckern sagte die gute oder auch nicht gute Sparkasse plötzlich, es ist so völlig normal und ich müsste einen Antrag auf Erstattung beim Bundesfinanzamt stellen. Dann wurde mir plötzlich noch ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt, ich würde damit beantrage, ich wäre nun beschränkt steuerpflichtig, sei wohl „vergessen“ worden.

Also versuche ich nun mein Geld zurückzubekommen, gar nicht mal so einfach und ich mach hier mal einen Punkt und frage dich Elias, ist bei Dir auch 25% einbehalten worden oder nicht? Falls nein, wirst du nur den Zinsbetrag im E1 Formular eintragen müssen, welcher dann mit 10% angerechnet wird. Dies war nicht immer so, aber ist so aufgrund eines neunen EU Gesetzes vom Mai 2010. Die deutsche Bank ist ausserdem verplichtet, Griechenland den Betrag mitzuteilen.
Falls schon Geld in DE einbehalten worden ist, dann willkommen im Klub und ich sag dir gleich, wenn das einbehaltene Geld wenig war dann vergess es. Doppelt Steuerabkommen, einmal bezahlt ist ok und rechtens.
Ich wills aber zurück, denn in GR sind es nur 10% Steuern.
Also, wie geht’s…ohne Garantie..
Ersteinmal http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internatio..._node.html
Unter Formulare das halb englische Claim for refund of German withholding taxes on dividends runterladen. Kann Online ausgefüllt warden und dann gedruckt werden.
Da gibt man den eingehalten Betrag aus dem Bestätigungsschreiben der deutschen Bank ein.
Dann muss da ein Stempel vom Finanzamt drauf und dann muss es zurück nach Berlin und man soll sein Geld zurückbekommen. Daraufhin kann der Betrag im E1 angegeben werden oder direkt abgeführt werden.
Aber so weit bin ich noch lang nicht... Vielleicht braucht man den Stempel auch gar nicht, in der deutschen Fassung steht ja, in der englischen stehts nicht klar drin.
Egal auch, ich zusammen mit meiner Frau zum Finanzamt nach Maroussi. Die faulen Säcke sagten nur, alles was nicht auf Griechisch ist wird nicht mal angefasst. Nach einem Kampf mit 5 Abteilungen bekamen wir endlich eine Wohnbescheinigung, aber keinen Stempel, denn den gibt’s nur beim Finanzministerium irgendwo Nähe Syndagma. Also meine Frau dahin und grosse Beratung, dann einen Antrag auf Rückerstattung hätten sie wohl noch nie bearbeitet. Deutschland hätte das Geld nicht abziehen dürfen.
Unterschreiben wollten die aber auch nicht aufgrund der Betragsangabe. Grieschische Beamtengründlichkeit… Sie wüssten ja nicht, ob DE alles zurückgibt und auch nicht wann, und ich müsste im Mai, also bei der Abgabe von E1 ja was angeben. Und wenn ich den vollen Zinsbetrag angeben und nicht alles alles von DE zurückerstattet bekomme, dann würde ich doppelt besteuert und das ist ein schweres Delikt fürs gr. Steuersystem… Alles verstanden??
Also musste ich eine Erklärung abgeben: Ich werden in E1 nichts eintragen, sondern den Betrag nachreichen sobald das Geld aus DE auf dem Konto ist. Toll, dieses Schreiben muss in Maroussi unterschrieben werden, und dann wieder zum Finanzministerium. Dort ist es jetzt nachdem meine Frau 3 Vormittage geopfert hat und ich warte noch immer auf die Unterschrift… soll in 2 Wochen kommen.

Ich werd mal Gelegenheit schreiben, wie es weitergeht mit dem Behördenkampf und wünsche Dir, lieber Elias, etwas weniger Aufwand. Rolleyes

Bezüglich den 12.000E. Meine Logik sagt, Zinsen zählen als Einkommen und müssen deshalb mit berücksichtigt werden.

LG
Siggi
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