18.03.2011, 22:55:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2011, 08:56:29 von makedonas.)
Nach dem bisherigen Stand der Dinge waren / sind Zinserträge aus im Ausland geführten Guthaben innerhalb von einem Monat ab der Gutschrift dem zuständigen griechischen Finanzamt zu melden (Formular Φ-01.024 Θυρίδα Ν-131α - siehe http://www.gsis.gr/on_line_ypiresies/pol...df/DHL.pdf), womit dann auch die 10%ige Abgeltungssteuer unmittelbar festgestellt bzw. insgesamt fällig wird.