18.03.2011, 17:28:08
Diesbzgl. Info zweier Bankinstitute: Man akzeptiert einen hausinternen Vordruck, in dem der Kunde bestätigt, dass der Wohnsitz also im Ausland ist. Für die Abführung der Abgeltungsteuer im Wohnsitzland ist man dann selbst verantwortlich. Führt man nichts ab, begeht man Steuerhinterziehung. Stellt sich die Frage, ob das jetzt in 2011 den griechischen Fiskus vielleicht mehr interessiert als bisher?
Ein Institut verlangt die Bescheinigung des Finanzamt in DE, dass man "begrenzt Steuerpflichtiger" ist und führt dann ebenfalls keine Kapitalertragsteuer mehr ab.
Bitte gerne noch weiteren Input. Bin froh über jede Idee. Wenn man sich da reinkniet, dann tut sich ein Sumpf auf. Habe auch den Verantwortlichen des GR-Blogs mal angeschrieben...
Ein Institut verlangt die Bescheinigung des Finanzamt in DE, dass man "begrenzt Steuerpflichtiger" ist und führt dann ebenfalls keine Kapitalertragsteuer mehr ab.
Bitte gerne noch weiteren Input. Bin froh über jede Idee. Wenn man sich da reinkniet, dann tut sich ein Sumpf auf. Habe auch den Verantwortlichen des GR-Blogs mal angeschrieben...